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Erste Hilfe Sturz: So rettest du Leben am Unfallort

Erste Hilfe Sturz: So rettest du Leben am Unfallort

Die Erste Hilfe Sturz beginnt in der Schweiz nicht erst beim Verbinden einer blutenden Wunde, sondern bereits beim sicheren Absichern der Unfallstelle. In meinen Nothelferkursen in St.Gallen erlebe ich oft, dass angehende Neulenker grossen Respekt vor genau dieser Situation haben: Jemand stürzt mit dem Velo, dem Roller oder als Fussgänger, und plötzlich ist man als Ersthelfer gefragt. Die gute Nachricht lautet: Du kannst eigentlich nichts falsch machen, ausser du tust gar nichts. Wenn du die grundlegenden Schritte des Ampel-Schemas kennst, handelst du im Ernstfall fast schon automatisch richtig und kannst wertvolle Zeit bis zum Eintreffen der Sanität überbrücken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sicherheit geht vor: Sichere zuerst die Unfallstelle ab und schütze dich selbst, bevor du dich um die gestürzte Person kümmerst.
  • Notruf 144 wählen: Bei Bewusstlosigkeit, starken Blutungen, Verdacht auf Rückenverletzungen oder starken Schmerzen sofort die Sanität alarmieren.
  • Ruhig bleiben und betreuen: Oft ist die psychologische Betreuung genauso wichtig wie das Verbinden von Wunden oder das Ruhigstellen von Gelenken.

Erste Hilfe Sturz: Die ersten Schritte am Unfallort

Die Erste Hilfe Sturz folgt immer dem gleichen bewährten Schema: Schauen, Denken, Handeln. Verschaffe dir zuerst einen Überblick über die Situation, bevor du blindlings auf das Unfallopfer losrennst. Was ist genau passiert? Wer ist beteiligt? Besteht Gefahr für dich oder das Unfallopfer durch den fliessenden Verkehr?

Sobald du dir einen Überblick verschafft hast, sicherst du die Unfallstelle ab. Schalte die Warnblinkanlage deines Autos ein, ziehe dir eine Leuchtweste über und stelle das Pannendreieck auf. Innerorts platzierst du es mindestens 50 Meter vor der Unfallstelle, am besten vor einer unübersichtlichen Kurve. Ausserorts oder auf der Autobahn müssen es 100 bis 150 Meter sein. Erst wenn der Verkehr gewarnt ist und du selbst sicher bist, näherst du dich der gestürzten Person. Sprich das Opfer laut und deutlich an: «Hallo, hören Sie mich? Ich bin hier, um zu helfen.» Wenn die Person nicht reagiert, rüttle sanft an ihren Schultern. Bleibt sie weiterhin reglos, musst du sofort die Atmung kontrollieren. Überstrecke den Kopf leicht nach hinten, um die Atemwege freizumachen. Halte dein Ohr über Mund und Nase der Person, schaue auf den Brustkorb und fühle, ob ein Luftstrom vorhanden ist. Nimm dir dafür exakt zehn Sekunden Zeit. Atmet die Person normal, bringst du sie in die stabile Seitenlage. Atmet sie nicht oder nicht normal (Schnappatmung), musst du unverzüglich mit der Herzdruckmassage beginnen. In den allermeisten Fällen nach einem Sturz atmen die Verunfallten jedoch, stehen aber unter starkem Schock.

Tipp aus der Praxis: Beim Anfahren an eine Unfallstelle klicken viele zu schnell die Warnblinkanlage an, vergessen aber im Stress das Pannendreieck. Nimm das Dreieck immer zuerst aus dem Kofferraum, klappe es noch hinter deinem Auto auf und trage es gut sichtbar vor der Brust, während du dem Verkehr entgegengehst. Das schützt dich massiv.

Wann musst du den Notruf 144 wählen?

Wähle die Nummer 144 immer dann, wenn die gestürzte Person nicht ansprechbar ist, schwer atmet, stark blutet oder über extreme Schmerzen klagt. Auch bei einem Verdacht auf eine Kopf- oder Wirbelsäulenverletzung darfst du nicht zögern, sofort professionelle Hilfe anzufordern.

Die Notrufzentrale in der Schweiz ist darauf geschult, dich am Telefon durch die Situation zu führen. Du musst also nicht alles auswendig wissen. Melde dich mit deinem Namen und sage klar, wo du bist, was passiert ist und wie viele Personen verletzt sind. Lege niemals als Erster auf, sondern warte, bis die Leitstelle das Gespräch beendet. Dass wir in der Schweiz ein so gut funktionierendes Rettungssystem haben, ist übrigens historisch gewachsen. Bereits im Jahr 1888 wurde der Schweizerische Samariterbund gegründet, um Laien in Erster Hilfe auszubilden. Seit 1977 ist der Nothelferkurs für den Erwerb des Lernfahrausweises obligatorisch. Diese flächendeckende Ausbildung sorgt dafür, dass auf Schweizer Strassen fast immer jemand vor Ort ist, der die Grundlagen der Lebensrettung beherrscht. Du bist als Ersthelfer also Teil einer über 100-jährigen Tradition der Zivilcourage. Laut Artikel 128 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) bist du sogar gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet, sofern es dir den Umständen entsprechend zugemutet werden kann. Wer einem Menschen in Lebensgefahr nicht hilft, macht sich strafbar. Aber keine Sorge: Wie bereits erwähnt, ist der einzige echte Fehler, einfach wegzuschauen und weiterzufahren.

Typische Verletzungen nach einem Sturz erkennen

Nach einem harten Aufprall auf den Asphalt treten meist Schürfwunden, Prellungen, Knochenbrüche oder Gehirnerschütterungen auf. Deine Aufgabe als Ersthelfer ist es nicht, eine medizinische Diagnose zu stellen, sondern lebensbedrohliche Zustände zu erkennen und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu überbrücken.

Ein zentraler Bestandteil der Ersten Hilfe ist das Erkennen von Schocksymptomen. Ein Schock entsteht oft durch starken Blutverlust, aber auch durch den massiven Schmerz nach einem Aufprall. Die Person ist blass, hat kalten Schweiss auf der Stirn, zittert und ist extrem unruhig. Hier hilft die Schocklage: Lege die Person flach auf den Rücken und lagere ihre Beine hoch, zum Beispiel auf einem Rucksack oder einer Jacke. Achtung: Bei Verletzungen am Kopf, an der Brust oder am Bauch dürfen die Beine nicht hochgelagert werden. Decke das Unfallopfer gut zu, um eine Unterkühlung zu vermeiden, denn der Körper verliert auf dem kalten Boden extrem schnell an Temperatur. Sprich beruhigend auf die Person ein. Sage ihr, dass Hilfe unterwegs ist und du bei ihr bleibst. Diese psychologische Betreuung senkt den Stresspegel des Opfers enorm und stabilisiert den Kreislauf.

Verletzungsart Typische Anzeichen Erste-Hilfe-Massnahme Wichtigster Hinweis
Gehirnerschütterung / SHT Bewusstlosigkeit, Übelkeit, Erinnerungslücken, Schwindel Seitenlage (bei Bewusstlosigkeit), Notruf 144, Kopf leicht erhöht lagern (wenn bei Bewusstsein) Niemals alleine lassen, Zustand laufend kontrollieren.
Knochenbrüche Fehlstellung, Schwellung, starke Schmerzen, Bewegungseinschränkung Ruhigstellen, in der vorgefundenen Position belassen, nicht einrichten Lies dazu unseren Guide Knochenbruch Erste Hilfe.
Starke Blutungen Pulsierendes oder stark fliessendes Blut, blutgetränkte Kleidung Druckverband anlegen, betroffenen Körperteil nach Möglichkeit hochhalten Eigenschutz beachten (Einweghandschuhe aus der Apotheke tragen).
Schockzustand Blasse, kalte Haut, Zittern, schnelle Atmung, Unruhe Flach lagern, Beine hoch (ausser bei Kopfverletzung), gut zudecken Eine Unterkühlung unbedingt verhindern.

Besondere Gefahr: Motorrad- und Rollerstürze

Stürzt ein Zweiradfahrer, wirken enorme Kräfte auf den Körper ein, selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten innerorts. Hier musst du besonders auf mögliche Verletzungen der Halswirbelsäule und des Kopfes achten. Bewege den Verunfallten nur, wenn er aus einer akuten Gefahrenzone gerettet werden muss.

Die Unfallstatistiken des Bundesamts für Strassen (ASTRA) belegen, dass Motorrad- und E-Bike-Fahrer bei Kollisionen besonders ungeschützt sind. Eine der häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang betrifft den Schutzhelm: Soll man ihn abnehmen oder nicht? Die Regel ist klar: Ist der Verunfallte bewusstlos, MUSS der Helm zwingend abgenommen werden, um die Atemwege freizumachen und die stabile Seitenlage anwenden zu können. Ein Helm nützt nichts, wenn die Person an ihrem eigenen Erbrochenen oder Blut erstickt. Ist der Fahrer hingegen bei Bewusstsein und atmet normal, kann der Helm auf dem Kopf bleiben, sofern der Verunfallte das wünscht. Öffne in diesem Fall lediglich das Visier und den Kinnriemen. Wie du den Helm zu zweit oder alleine schonend entfernst, ohne die Halswirbelsäule zusätzlich zu belasten, erkläre ich dir detailliert im Beitrag Helm abnehmen nach Motorradunfall. Wichtig ist, dass du den Kopf beim Abnehmen des Helms stets gut abstützt und ruckartige Bewegungen vermeidest.

Tipp aus der Praxis: In der ersten Fahrstunde oder im Nothelferkurs verkrampfen viele, wenn es um das Thema Blut oder Helmabnahme geht. Atme einmal tief aus und lockere die Schultern. Du musst kein Arzt sein. Ein sauberes Tuch, fester Druck auf die Wunde und das Freihalten der Atemwege reichen oft schon, um ein Leben zu retten.

Häufige Fehler bei der Erstversorgung

Der absolut grösste Fehler ist, aus Angst vor Fehlern gar keine Hilfe zu leisten und einfach vorbeizufahren. Ein weiterer klassischer Irrtum ist es, einer verletzten Person nach einem Sturz Wasser zum Trinken zu geben, da dies bei einer späteren Narkose im Spital zu lebensgefährlichen Komplikationen führen kann.

Oft meinen es Ersthelfer gut und wollen dem Unfallopfer etwas Gutes tun, indem sie ihm Wasser oder Tee anbieten. Das ist ein absolutes Tabu. Wenn die Person operiert werden muss, muss ihr Magen leer sein, da sonst die Gefahr besteht, dass Mageninhalt in die Lunge gerät (Aspiration). Befeuchte höchstens die Lippen mit etwas Wasser, wenn die Person extremen Durst äussert. Ein weiterer häufiger Fehler ist das unnötige Bewegen der verletzten Person. Wenn keine akute Gefahr durch Feuer, nachfolgenden Verkehr oder Ertrinken besteht, lass die Person genau in der Position liegen, in der du sie vorgefunden hast. Jede Bewegung kann bei einem unentdeckten Knochenbruch oder einer Wirbelsäulenverletzung zusätzlichen Schaden anrichten. Beschränke dich darauf, die Person vor Auskühlung zu schützen, Blutungen zu stillen und beruhigend mit ihr zu sprechen. Deine blosse Anwesenheit und eine ruhige Stimme sind in den ersten Minuten nach einem Crash Gold wert. Wenn dein eigener Kurs schon Jahre zurückliegt, empfehle ich dir dringend eine Nothelfer Auffrischung. Die Medizin entwickelt sich weiter, und regelmässiges Training gibt dir die nötige Sicherheit für den Notfall.

Häufige Fragen zur Ersten Hilfe bei Stürzen

Wann endet die Erste Hilfe Sturz am Unfallort?

Deine Aufgabe als Ersthelfer endet erst, wenn die professionellen Rettungskräfte (Sanität, Notarzt oder Polizei) am Unfallort eintreffen und dir ausdrücklich sagen, dass sie übernehmen. Bis dahin bleibst du bei der verletzten Person, überwachst ihre Atmung und leistest psychologischen Beistand. Danach stehst du den Einsatzkräften für Fragen zum Unfallhergang zur Verfügung.

Muss ich den Helm nach einem Rollersturz immer abnehmen?

Nein, nicht zwingend. Wenn die gestürzte Person bei Bewusstsein ist, normal atmet und den Helm anbehalten möchte, belässt du ihn auf dem Kopf. Öffne nur das Visier und den Kinnriemen. Ist die Person jedoch bewusstlos, musst du den Helm zwingend abnehmen, um die Atmung zu kontrollieren und die stabile Seitenlage anwenden zu können.

Wie erkenne ich eine gefährliche Gehirnerschütterung?

Typische Anzeichen für eine Gehirnerschütterung oder ein Schädel-Hirn-Trauma nach einem harten Aufprall sind Bewusstlosigkeit (auch wenn sie nur kurz war), Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, starke Kopfschmerzen und Erinnerungslücken an den Unfallhergang. In solchen Fällen muss die Person zwingend ärztlich untersucht werden, wähle also immer den Notruf 144.

Wer bezahlt den Einsatz der Ambulanz in der Schweiz?

Grundsätzlich übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse oder die Unfallversicherung (SUVA) die Kosten für den Rettungseinsatz, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Als Ersthelfer, der den Notruf wählt, musst du dir über die Kosten keine Gedanken machen. Wähle im Zweifel immer die 144 – niemand wird dir eine Rechnung schicken, weil du in guter Absicht Hilfe gerufen hast.

Darf ich bei der Wundversorgung eigene Medikamente verabreichen?

Nein. Als Ersthelfer darfst du niemals Schmerzmittel, Salben, Sprays oder andere Medikamente verabreichen. Beschränke dich auf das Anlegen von sterilen Verbänden oder Druckverbänden. Die medikamentöse Schmerztherapie ist ausschliesslich dem Notarzt oder dem Rettungsdienstspersonal vorbehalten, da Laien mögliche allergische Reaktionen oder Wechselwirkungen nicht abschätzen können.

Quellen & weiterführende Informationen: Google Unternehmensprofil · IHK

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