Unfallstelle absichern: Dein Guide für St.Gallen (Stand 2026)
Die Unfallstelle absichern ist im Notfall deine erste Pflicht. Ich zeige dir, wie du in St.Gallen korrekt vorgehst, …
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Die Bewusstlosigkeit Erste Hilfe ist eine der wichtigsten Massnahmen, die du in einem Notfall beherrschen musst. Es kann jeden treffen, jederzeit und überall – ob auf der Strasse in St.Gallen, zu Hause oder bei der Arbeit. Eine bewusstlose Person, die nicht auf Ansprache oder Schmerzreize reagiert, braucht sofort deine Hilfe. Hier erkläre ich dir, wie du richtig vorgehst.
Wenn du eine Person findest, die bewusstlos erscheint, ist schnelles und systematisches Handeln gefragt. Ich erkläre meinen Fahrschülern im Nothelferkurs immer die sogenannte ABC-Regel der Ersten Hilfe, aber bei Bewusstlosigkeit starten wir mit der Überprüfung der Ansprechbarkeit. Das ist der erste, entscheidende Schritt. Sprich die Person laut an und rüttle leicht an den Schultern. Wenn keine Reaktion erfolgt, ist sie bewusstlos. Rufe laut um Hilfe, damit andere Personen aufmerksam werden und dich unterstützen können. Danach geht es darum, die Atmung zu überprüfen. Du kannst dabei auch jemanden bitten, den Notruf 144 abzusetzen, während du die Atmung prüfst.
Nachdem du die Ansprechbarkeit geprüft hast und die Person bewusstlos ist, musst du die Atmung kontrollieren. Lege dazu eine Hand auf die Stirn der Person und kippe den Kopf vorsichtig nach hinten, um die Atemwege freizumachen. Hebe gleichzeitig mit zwei Fingern das Kinn an. Jetzt beugst du dich mit deinem Ohr über Mund und Nase der Person und beobachtest gleichzeitig den Brustkorb. Höre, ob du Atemgeräusche wahrnimmst, fühle den Atem an deiner Wange und sieh, ob sich der Brustkorb hebt und senkt. Diesen Vorgang nennt man „Hören, Sehen, Fühlen“ und er sollte maximal 10 Sekunden dauern. Lies auch: Atemkontrolle im Notfall: So prüfst du die Atmung richtig.
Wenn die Person bewusstlos ist, aber regelmässig und normal atmet, bringst du sie in die stabile Seitenlage. Diese Position verhindert, dass die Zunge die Atemwege blockiert oder Erbrochenes in die Lunge gelangt. Die Schritte sind im Nothelferkurs detailliert erklärt, aber hier die Kurzfassung: Knie dich neben die Person. Den dir näheren Arm der Person legst du im rechten Winkel vom Körper weg, die Handfläche zeigt nach oben. Den anderen Arm greifst du am Handgelenk und führst ihn über den Brustkorb der Person zu deiner Seite. Halte die Hand der Person fest an deiner Wange. Greife nun das dir fernere Bein am Oberschenkel und ziehe es nach oben, sodass der Fuss flach auf dem Boden steht. Rolle die Person nun vorsichtig zu dir auf die Seite, indem du am angewinkelten Knie ziehst. Sorge dafür, dass der Kopf überstreckt ist, damit die Atemwege frei bleiben. Überprüfe die Atmung regelmässig, bis der Rettungsdienst eintrifft. Setze den Notruf 144 ab, falls du das noch nicht getan hast. Ich zeige meinen Fahrschülern im Kurs immer, wie die stabile Seitenlage perfekt klappt.
Stellst du fest, dass die bewusstlose Person nicht normal atmet (oder gar nicht atmet), musst du sofort mit der Wiederbelebung (Herz-Lungen-Wiederbelebung, HLW) beginnen. Rufe sofort den Notruf 144, wenn du es noch nicht getan hast, und bitte um einen Defibrillator (AED), falls in der Nähe verfügbar. Beginne mit der Herzdruckmassage: Lege den Handballen einer Hand auf die Mitte des Brustkorbs (untere Hälfte des Brustbeins), den Handballen der anderen Hand darüber. Drücke den Brustkorb etwa 5–6 cm tief mit einer Frequenz von 100–120 Mal pro Minute. Nach 30 Herzdruckmassagen folgen zwei Beatmungen, falls du darin geübt bist und keine Hemmungen hast. Wichtiger ist aber die ununterbrochene Herzdruckmassage. Halte die Wiederbelebung aufrecht, bis der Rettungsdienst eintrifft oder die Person wieder normal atmet. Im Nothelferkurs üben wir die Wiederbelebung (HLW) intensiv, damit du im Ernstfall sicher bist.
Bewusstlosigkeit ist ein Zustand, bei dem eine Person das Bewusstsein vollständig verloren hat und nicht auf äussere Reize reagiert. Dies ist ein lebensbedrohlicher Zustand, der sofortige Hilfe erfordert. Die Ursachen für Bewusstlosigkeit sind vielfältig und reichen von harmlosen Ohnmachten bis hin zu schweren medizinischen Notfällen. Als Fahrlehrer erlebe ich es selten, aber bei einem Unfall kann es schnell passieren, dass man eine Bewusstlosigkeit vorfindet. Deshalb ist der Nothelferkurs so zentral für den Weg zum Führerausweis.
Oft werden die Begriffe Bewusstlosigkeit und Ohnmacht synonym verwendet, doch es gibt einen wichtigen Unterschied. Eine Ohnmacht (Synkope) ist ein kurzzeitiger Bewusstseinsverlust, der meist durch eine vorübergehende Minderdurchblutung des Gehirns ausgelöst wird. Die Person erholt sich in der Regel schnell und spontan, oft innerhalb weniger Sekunden bis Minuten. Bewusstlosigkeit hingegen ist ein länger anhaltender und tieferer Zustand des Bewusstseinsverlustes, der ein Anzeichen für eine ernsthafte Erkrankung oder Verletzung sein kann und medizinische Hilfe erfordert. Bei einer Ohnmacht kannst du die Person meist durch Ansprechen oder leichtes Rütteln wieder zu Bewusstsein bringen, bei echter Bewusstlosigkeit nicht.
Die Ursachen für Bewusstlosigkeit sind vielfältig. Dazu gehören unter anderem: Kopfverletzungen (z.B. nach einem Sturz oder Unfall), Schlaganfall (Schlaganfall FAST: So erkennst du Symptome schnell und richtig), Herzinfarkt, Krampfanfälle (Epilepsie), Diabetes (Unterzuckerung), Vergiftungen (Alkohol, Drogen, Medikamente), extreme Hitze oder Kälte (Hitzschlag, Unterkühlung). Die Symptome sind meist offensichtlich: Die Person reagiert nicht auf Ansprache oder Schmerzreize, die Muskeln sind schlaff, und die Atmung kann unregelmässig oder erschwert sein. Manchmal können auch Zuckungen oder ungewöhnliche Atemgeräusche auftreten. Eine genaue Diagnose der Ursache ist Sache des Notarztes.
Egal, ob die Person atmet oder nicht – der Notruf 144 muss immer so schnell wie möglich abgesetzt werden. In der Schweiz ist die 144 die Nummer für den Rettungsdienst. Gib dabei präzise Informationen: Wo ist der Notfallort? Was ist passiert? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art von Verletzungen oder Symptomen liegen vor? Warte immer auf Rückfragen der Notrufzentrale und lege erst auf, wenn du dazu aufgefordert wirst. Lies auch: Notruf 144 richtig absetzen: Dein Guide für St.Gallen (2026).
Wenn der Rettungsdienst eintrifft, informiere die Sanitäter ruhig und präzise über deine Beobachtungen und die bereits durchgeführten Massnahmen. Erzähle, wann du die Person gefunden hast, welche Symptome sie zeigte, wie du die Atmung geprüft hast und ob du die stabile Seitenlage oder Wiederbelebung durchgeführt hast. Wenn möglich, nenne auch eventuelle Vorerkrankungen, die du von der Person weisst. Der Rettungsdienst wird die weitere Versorgung übernehmen. Deine Aufgabe ist es dann, bei Bedarf zu assistieren oder den Bereich freizuhalten. Weitere Informationen zur Ersten Hilfe bei Bewusstlosigkeit findest du auch beim Schweizerischen Samariterbund.
Die erste und wichtigste Massnahme bei Bewusstlosigkeit Erste Hilfe ist die Überprüfung der Ansprechbarkeit und der Atmung. Sprich die Person laut an und rüttle leicht an den Schultern. Reagiert sie nicht, rufe um Hilfe und setze den Notruf 144 ab. Dann öffne die Atemwege durch Überstrecken des Kopfes und prüfe maximal 10 Sekunden lang, ob die Person normal atmet. Je nach Ergebnis folgen stabile Seitenlage oder Wiederbelebung.
Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Dauer und der Ursache. Ohnmacht (Synkope) ist ein meist kurzer, spontan reversibler Bewusstseinsverlust, oft durch Kreislaufprobleme. Bewusstlosigkeit ist ein tieferer und länger anhaltender Zustand, der auf eine ernstere Erkrankung oder Verletzung hinweisen kann und immer sofortige medizinische Hilfe erfordert. Bei Ohnmacht erholt sich die Person oft schnell, bei Bewusstlosigkeit nicht.
Bei plötzlicher Bewusstlosigkeit folgst du den oben genannten Schritten: zuerst Ansprechbarkeit prüfen, dann laut um Hilfe rufen und den Notruf 144 wählen. Anschliessend überstreckst du den Kopf, um die Atemwege freizumachen, und prüfst die Atmung. Atmet die Person normal, bringst du sie in die stabile Seitenlage. Atmet sie nicht oder nicht normal, beginnst du sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW).
Die ersten drei Grundsätze der Ersten Hilfe, die ich auch im Nothelferkurs vermittle, sind: 1. Unfallstelle sichern und Eigenschutz beachten (Gefahren erkennen und minimieren). 2. Notruf absetzen (in der Schweiz 144 für den Rettungsdienst). 3. Erste-Hilfe-Massnahmen einleiten (gemäss Situation, z.B. Bewusstlosigkeit Erste Hilfe, Blutung stillen, Wiederbelebung). Diese Reihenfolge ist entscheidend für den Erfolg der Rettung.
Bewusstlosigkeit im Schlaf zu erkennen, ist schwierig, da die Person bereits im Ruhezustand ist und auf Reize nicht reagiert. Typische Anzeichen können sein: ungewöhnliche, sehr laute oder stockende Atmung, fehlende Reaktion auf Berührung oder laute Ansprache, blasse oder bläuliche Hautfarbe. Wenn du den Verdacht hast, dass jemand im Schlaf bewusstlos sein könnte, versuche, die Person aufzuwecken. Gelingt dies nicht, gehe von Bewusstlosigkeit aus und leite die oben genannten Erste-Hilfe-Massnahmen ein, einschliesslich Notruf 144.
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