Wundversorgung: So handelst du bei Verletzungen richtig (Stand 2026)
Die richtige Wundversorgung ist im Notfall entscheidend. Ich zeige dir, wie du Verletzungen hygienisch versorgst und wann du …
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Die Unfallstelle absichern ist im Notfall deine erste und wichtigste Pflicht. Egal ob auf der Autobahn, einer Landstrasse oder mitten in St.Gallen – dein Eigenschutz und die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer haben absolute Priorität. Als Fahrlehrer erlebe ich immer wieder, wie entscheidend das richtige Vorgehen in den ersten Minuten ist.
Bevor du dich um Verunfallte kümmerst, musst du die Unfallstelle absichern. Das ist der allererste Schritt in der Rettungskette und schützt dich und andere vor Folgeunfällen. Stell dir vor, du bist selbst in einen Unfall verwickelt: Dein Adrenalinspiegel ist hoch, die Situation unübersichtlich. Genau deshalb ist es so wichtig, die Schritte zur Sicherung der Unfallstelle zu kennen und automatisiert abrufen zu können. In meinen Nothelferkursen in St.Gallen üben wir das immer wieder, denn es ist die Basis für jede weitere Hilfeleistung.
Die Reihenfolge der Massnahmen ist entscheidend, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Ich nenne das die „3 S“: Sichern, Schützen, Helfen. Hier ist der detaillierte Ablauf, wie ich ihn meinen Fahrschülern beibringe:
Der Abstand, in dem du das Warndreieck aufstellst, ist entscheidend, um nachfolgenden Verkehr frühzeitig zu warnen und so Folgeunfälle zu verhindern. Die Faustregeln, die ich dir in der Fahrschule mitgebe, sind einfach zu merken:
Wenn die Unfallstelle hinter einer Kurve oder Kuppe liegt, platziere das Warndreieck bereits vor dieser Sichtbehinderung. Der Verkehr muss es sehen können, bevor er die Gefahrenstelle erreicht. Denke immer daran: Lieber zu früh und zu weit als zu spät und zu nah.
Wenn du selbst in einen Unfall verwickelt bist, ist die Situation noch schwieriger, da du vielleicht unter Schock stehst oder verletzt bist. Trotzdem gelten die gleichen Prinzipien zur Unfallstelle absichern:
Deine eigene Sicherheit hat immer Vorrang. Wenn du verletzt bist oder die Situation zu gefährlich ist, warte auf die Rettungskräfte und versuche, auf dich aufmerksam zu machen.
Sobald die professionellen Rettungskräfte – Feuerwehr, Polizei, Sanität – eintreffen, übernehmen sie die Sicherung der Unfallstelle und die weitere Koordination. Ihre Aufgaben sind dabei klar definiert:
Deine Aufgabe als Ersthelfer endet, sobald die Profis die Leitung übernehmen. Bleibe aber in der Nähe, falls deine Hilfe oder Aussagen noch benötigt werden. Du hast einen wichtigen Beitrag geleistet, indem du die Rettungskette in Gang gesetzt und die Unfallstelle absichern konntest.
In der Schweiz sind die Pflichten bei einem Unfall klar im Strassenverkehrsgesetz (SVG) und in den Verkehrsregelnverordnung (VRV) geregelt. Artikel 51 des SVG besagt, dass jeder, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, sofort anhalten und die nötigen Massnahmen zur Sicherung des Verkehrs und zum Schutz der Verletzten treffen muss. Das heisst, die Unfallstelle absichern ist nicht nur eine moralische Pflicht, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung.
Ein Verstoss gegen diese Pflichten kann rechtliche Konsequenzen haben, einschliesslich Bussen oder sogar Freiheitsstrafen. Wichtiger ist jedoch die moralische Verantwortung: Durch das korrekte Handeln kannst du Leben retten und weitere Schäden verhindern. Der Artikel 51 des SVG ist auf der Website des ASTRA (Bundesamt für Strassen) einsehbar. Informiere dich auch über die allgemeinen Führerausweis-Regeln auf ch.ch.
Wenn du deinen Nothelferkurs bei mir oder einem anderen Anbieter in St.Gallen absolvierst, lernst du all diese Grundlagen nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. Es ist der erste Schritt auf deinem Weg zum sicheren und verantwortungsbewussten Fahrzeuglenker.
Um einen Unfallort abzusichern, schaltest du zuerst die Warnblinker deines Fahrzeugs ein. Lege danach sofort deine Warnweste an, bevor du das Fahrzeug verlässt. Anschliessend stellst du das Warndreieck in ausreichendem Abstand (50 m innerorts, 100 m ausserorts, 150-200 m Autobahn) entgegen der Fahrtrichtung auf. Erst dann kümmerst du dich um die Verunfallten und setzt den Notruf ab. Deine eigene Sicherheit hat dabei immer Vorrang.
Jeder, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist oder als Ersthelfer an eine Unfallstelle kommt, ist gesetzlich und moralisch verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern. Dies dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und verhindert weitere Unfälle. Als Fahrzeuglenker bist du für dein eigenes Fahrzeug und dessen Absicherung verantwortlich. Auch als unbeteiligter Zeuge solltest du, wenn möglich und sicher, helfen, die Unfallstelle zu sichern.
Der Abstand für das Warndreieck hängt von der Art der Strasse ab. Innerorts beträgt der empfohlene Abstand etwa 50 Meter, ausserorts 100 Meter und auf Autobahnen mindestens 150 bis 200 Meter. Bei schlechter Sicht oder hinter Kurven und Kuppen sollte das Warndreieck noch früher und weiter aufgestellt werden, damit der nachfolgende Verkehr es rechtzeitig erkennen kann.
Wenn du die Unfallstelle nicht absicherst, gefährdest du dich selbst und andere Verkehrsteilnehmer massiv, da die Gefahr von Folgeunfällen stark ansteigt. In der Schweiz ist die Sicherung der Unfallstelle eine gesetzliche Pflicht (SVG Art. 51). Ein Verstoss kann rechtliche Konsequenzen wie Bussen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Zudem kann es versicherungsrechtliche Nachteile geben, falls du deiner Pflicht nicht nachgekommen bist.
Für die Sicherung einer Unfallstelle benötigst du in der Schweiz ein Warndreieck und eine Warnweste. Das Warndreieck ist obligatorisch mitzuführen und muss bei einer Panne oder einem Unfall verwendet werden. Eine Warnweste ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ich rate dir immer, eine Warnweste griffbereit im Auto zu haben, idealerweise im Seitenfach der Fahrertür. Ein Erste-Hilfe-Set ist ebenfalls Pflicht und sollte regelmässig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit geprüft werden.