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Welche E-Roller Kategorie brauchst du in der Schweiz?

Welche E-Roller Kategorie brauchst du in der Schweiz?

Wenn du dich fragst, welche E-Roller Kategorie du in der Schweiz brauchst, lautet die Antwort: Es kommt auf die Wattzahl und das Tempo an. Ob elektrisches Trottinett für den kurzen Arbeitsweg oder ausgewachsener E-Töff für die Landstrasse – das Strassenverkehrsamt zieht hier ganz klare Grenzen. Ich zeige dir genau, ab welchem Alter du welchen Führerausweis beantragen musst, welche Fahrzeuge du komplett ohne Prüfung fahren darfst und wie der Weg zu deinem Ausweis in St.Gallen abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • E-Trottinetts bis 20 km/h: Ab 14 Jahren mit Kategorie M, ab 16 Jahren komplett ohne Ausweis fahrbar.
  • E-Roller bis 45 km/h (gelbes Schild): Kategorie A1 (beschränkt), möglich ab 15 Jahren.
  • Stärkere E-Roller bis 11 kW (weisses Schild): Normale Kategorie A1, fahrbar ab 16 Jahren nach absolviertem Grundkurs.

Was genau meinst du mit E-Roller?

Bevor wir die richtige E-Roller Kategorie bestimmen, müssen wir den Begriff klären. Im Alltag nennen wir fast alles «E-Roller», was elektrisch fährt und zwei Räder hat. Das Gesetz unterscheidet aber strikt zwischen Stehrollern (E-Trottinetts) und Sitzrollern im klassischen Vespa-Stil. Ein E-Trottinett gilt rechtlich oft als Leicht-Motorfahrrad. Ein Sitzroller mit gelbem oder weissem Kontrollschild ist hingegen ein Motorrad. Diese Unterscheidung ist entscheidend für deinen Lernfahrausweis.

Tipp aus der Praxis: Viele Fahrschüler kaufen sich zuerst das Fahrzeug und schauen dann nach den Ausweisregeln. Mach es umgekehrt. In der ersten Lektion sehe ich oft lange Gesichter, wenn jemand feststellt, dass sein neuer 45-km/h-Roller zwingend einen 12-stündigen Grundkurs erfordert. Kläre die Kategorie immer vor dem Kauf.

Die richtige E-Roller Kategorie für jedes Modell

Die passende E-Roller Kategorie zu finden, ist eigentlich simpel, wenn du die technischen Daten deines Wunschfahrzeugs kennst. Das Strassenverkehrsamt schaut auf zwei Werte: die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Motorleistung in Watt (W) oder Kilowatt (kW). Hier ist die Übersicht, die am 6. Oktober 2026 (Stand heute) für die Schweiz gilt.

Fahrzeugtyp Max. Tempo Max. Leistung Mindestalter Erforderliche Kategorie
Leicht-Motorfahrrad (E-Trotti) 20 km/h 500 W 14 Jahre M (ab 16 frei)
E-Mofa 30 km/h 1’000 W 14 Jahre M
Kleinmotorrad (gelbes Schild) 45 km/h 4 kW 15 Jahre A1 (beschränkt)
E-Roller (weisses Schild) unbeschränkt 11 kW 16 Jahre A1
E-Motorrad unbeschränkt > 11 kW 18 Jahre A (beschränkt auf 35 kW)

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E-Trottinett und langsame E-Mofas (Kategorie M)

Für E-Trottinetts, die maximal 20 km/h schnell sind und höchstens 500 Watt leisten, brauchst du ab 16 Jahren gar keinen Ausweis. Bist du zwischen 14 und 16 Jahre alt, ist die Kategorie M (Mofa) Pflicht. Diese Fahrzeuge gelten rechtlich als Fahrräder. Du musst damit auf dem Radweg fahren und darfst nicht aufs Trottoir. Eine Helmpflicht gibt es hier gesetzlich nicht, aber als Fahrlehrer sage ich dir ganz klar: Zieh einen Helm an. Bei 20 km/h knallt es auf dem Asphalt hart genug.

Wenn dein E-Roller bis zu 30 km/h fährt (oft als E-Mofa deklariert) und maximal 1’000 Watt hat, brauchst du zwingend die Kategorie M – unabhängig von deinem Alter. Auch hier bist du auf Radwegen unterwegs, brauchst aber ein Mofa-Kontrollschild und eine Vignette. Weitere Details dazu findest du in den offiziellen Vorgaben auf ch.ch.

Der klassische E-Roller bis 45 km/h (Kategorie A1)

Hier beginnt die echte Motorrad-Welt. Ein E-Roller, der bis 45 km/h fährt und maximal 4 kW Leistung hat, fällt in die Unterkategorie A1 (beschränkt). Du erkennst diese Fahrzeuge am gelben Kontrollschild. Du darfst sie ab 15 Jahren fahren. Dafür brauchst du einen Lernfahrausweis, musst den Nothelferkurs absolvieren, die Theorieprüfung bestehen und den 12-stündigen Motorrad-Grundkurs besuchen. Eine praktische Prüfung ist am Ende ebenfalls Pflicht.

Mit diesem Ausweis darfst du nicht auf die Autobahn oder Autostrasse. Für den Stadtverkehr in St.Gallen reicht das Tempo aber völlig aus. Vergiss nicht: Auf diesen Fahrzeugen herrscht strikte Helmpflicht. Ein geprüfter Motorradhelm ist ein Muss, ein Velohelm reicht nicht mehr aus.

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Leistungsstarke E-Roller ab 11 kW (Kategorie A)

Willst du einen E-Roller fahren, der mehr als 45 km/h schafft (weisses Kontrollschild), brauchst du die unbeschränkte Kategorie A1. Diese gilt für Fahrzeuge bis maximal 11 kW Leistung. Das Mindestalter hierfür liegt bei 16 Jahren. Die Ausbildung ist identisch zur 45-km/h-Variante: Nothelfer, Theorie, 12 Stunden Grundkurs und praktische Prüfung. Der grosse Vorteil: Du darfst damit auf die Autobahn, sofern der Roller bauartbedingt mindestens 80 km/h erreicht.

Sollte dein E-Roller sogar mehr als 11 kW leisten, rutschst du in die Kategorie A (beschränkt auf 35 kW). Dafür musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Starke E-Roller beschleunigen extrem schnell, da Elektromotoren ihr volles Drehmoment ab der ersten Sekunde auf die Strasse bringen. Das erfordert eine saubere Gashand und gute Fahrzeugbeherrschung.

Tipp aus der Praxis: Beim Anfahren mit starken E-Rollern reissen viele Fahrschüler den Gasgriff zu schnell auf. Der Elektromotor verzeiht das weniger als ein Verbrenner. Übe das feine Dosieren auf einem leeren Parkplatz. Lass die Schultern locker und drehe den Griff nur millimeterweise.

Historischer Rückblick: Wie sich die Regeln verändert haben

Damit du verstehst, warum manche Regeln heute so sind, wie sie sind, werfen wir einen kurzen Blick zurück. Bis Ende 2020 war die Welt der Ausweise noch etwas anders strukturiert. Die Kategorie A1 bis 45 km/h durfte man erst ab 16 Jahren fahren, die offenen 125er (bzw. 11 kW) erst ab 18 Jahren. Zudem gab es den Direkteinstieg in die grosse Kategorie A ab 25 Jahren.

Am 1. Januar 2021 hat die Schweiz ihre Vorschriften an das EU-Recht angepasst. Das Mindestalter für die 45-km/h-Roller sank auf 15 Jahre, für die 11-kW-Roller auf 16 Jahre. Gleichzeitig wurde der Direkteinstieg in die grosse Kategorie A abgeschafft. Wer heute einen extrem starken E-Töff fahren will, muss zwingend zuerst zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Kategorie A (beschränkt auf 35 kW) klaglos fahren. Auch der Grundkurs wurde vereinheitlicht: Er dauert nun für alle Motorradkategorien exakt 12 Stunden, aufgeteilt in drei Blöcke zu je vier Stunden. Das Merkblatt des Bundesamts für Strassen (ASTRA) fasst diese Evolution der E-Mobilität sehr gut zusammen.

Ablauf: So kommst du zu deinem Ausweis in St.Gallen

Egal ob du die Kategorie A1 oder A anstrebst, der Weg zum Führerausweis folgt einem klaren Muster. Zuerst besuchst du den Nothelferkurs, falls du noch keinen gültigen Ausweis (z.B. vom Auto) hast. Danach machst du einen Sehtest beim Optiker und reichst das Gesuch um den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt ein. In St.Gallen kannst du das bequem per Post oder direkt am Schalter erledigen.

Sobald du die Theorieprüfung bestanden hast, erhältst du den Lernfahrausweis. Ab jetzt darfst du mit dem E-Roller auf die Strasse – allerdings nur mit einem blauen L-Schild am Heck. Du hast nun vier Monate Zeit, um den 12-stündigen Motorrad-Grundkurs zu absolvieren. Hast du den Kurs besucht, verlängert sich dein Lernfahrausweis automatisch um weitere 12 Monate. In dieser Zeit bereitest du dich auf die praktische Prüfung vor.

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Ich empfehle dir dringend, vor der Prüfung noch ein paar Fahrstunden zu nehmen. Im Grundkurs lernst du die Fahrzeugbeherrschung (Bremsen, Kurven, Slalom). In den Fahrstunden schauen wir uns das korrekte Verhalten im Verkehr, das Spureinordnen und die Blicktechnik an – genau das, was der Prüfungsexperte beim Strassenverkehrsamt Winkeln oder Mels am Ende sehen will.

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Häufige Fragen zur E-Roller Kategorie

Gilt mein Auto-Führerausweis auch für E-Roller?

Wenn du den Auto-Führerausweis (Kategorie B) hast, bekommst du die Kategorie A1 nicht automatisch geschenkt. Du musst zwar keine Theorieprüfung mehr machen und keinen Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen, aber der 12-stündige Motorrad-Grundkurs ist zwingend. Danach kannst du die Kategorie A1 prüfungsfrei in deinen Ausweis eintragen lassen.

Darf ich mit der Kategorie M einen 45-km/h-Roller fahren?

Nein. Die Kategorie M berechtigt dich nur zum Führen von Mofas und E-Bikes bis maximal 30 km/h (und 1’000 Watt). Für einen 45-km/h-Roller brauchst du zwingend die Kategorie A1 (beschränkt).

Was passiert, wenn ich meinen E-Roller frisiere?

Das ist ein teurer Fehler. Wenn dein 20-km/h-Trottinett plötzlich 35 km/h fährt, ändert sich rechtlich die Fahrzeugkategorie. Du fährst dann ein nicht eingelöstes Motorfahrzeug ohne die nötige Ausweiskategorie. Das führt zu einer Anzeige, hohen Bussen und oft zu einer Sperre für den Erwerb des Auto-Führerausweises.

Spielt das Gewicht des E-Rollers eine Rolle für die Kategorie?

Nein, das Gewicht des Fahrzeugs ist für die Ausweiskategorien A1 und A in der Schweiz nicht relevant. Ausschlaggebend sind ausschliesslich die Motorleistung in Kilowatt (kW) und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Kann ich die praktische Prüfung mit einem E-Roller machen?

Ja, das ist problemlos möglich. Seit 2021 gibt es in der Schweiz keinen Automaten-Eintrag mehr im Führerausweis. Wenn du die praktische Prüfung auf einem E-Roller (der ja keine Gangschaltung hat) bestehst, darfst du danach trotzdem Motorräder mit manueller Schaltung fahren, sofern sie in deine Leistungskategorie passen.

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rafuna

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