Fahren im Tunnel: Das musst du in der Schweiz wissen
Fahren im Tunnel macht vielen Neulenkern Sorgen. Mit den richtigen Regeln zu Licht, Abstand und Verhalten im Notfall …
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Handy am Steuer kostet dich in der Schweiz im besten Fall 100 Franken – und im schlimmsten Fall deinen Führerausweis.
Als Fahrlehrer in St.Gallen sehe ich täglich, wie schnell der Blick beim Fahren aufs Display wandert. Doch die Polizei versteht hier keinen Spass. Wer beim Lenken textet oder scrollt, dem droht eine saftige Strafe und ein Ausweisentzug. Stand heute, am 8. Oktober 2026, greifen die Behörden bei Ablenkung im Strassenverkehr härter durch denn je. Hier erkläre ich dir, welche Regeln gelten, ab wann es richtig teuer wird und wie du deine Probezeit nicht leichtfertig aufs Spiel setzt.
Greifst du während der Fahrt zum Smartphone, um es ans Ohr zu halten, kostet dich das genau 100 Franken. Diese Ordnungsbusse wird sofort fällig. Das gilt für alle Fahrzeuglenker in der Schweiz, egal ob du im Auto sitzt oder auf dem Motorrad unterwegs bist.
Das reine Telefonieren am Ohr gilt rechtlich als einfache Verkehrsregelverletzung. Du bekommst den Einzahlungsschein, bezahlst die 100 Franken und die Sache ist erledigt. Es gibt keinen Eintrag im Strafregister und das Strassenverkehrsamt wird nicht informiert. Wichtig ist jedoch: Auch wenn du das Telefon nur zwischen Schulter und Ohr einklemmst, gilt das als strafbar. Wenn du sicher durch die Stadt St.Gallen fahren willst, verbinde dein Smartphone vor dem Motorstart mit der Bluetooth-Anlage des Autos. So bleibst du erreichbar, ohne dein Portemonnaie zu belasten.
Sobald du auf dem Gerät tippst, eine Nachricht liest oder durch Social Media scrollst, reicht eine einfache Busse nicht mehr aus. Du wirst verzeigt. Die Kosten schiessen schnell auf 500 bis über 1’000 Franken hoch, inklusive Gerichtsgebühren.
Warum dieser grosse Unterschied? Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass du deine Aufmerksamkeit jederzeit der Strasse widmest. Ein kurzer Blick aufs Display bei 50 km/h bedeutet einen Blindflug von rund 28 Metern. Das Tippen einer WhatsApp-Nachricht gilt daher als grobe Verkehrsregelverletzung. Die Polizei stellt dir keine Ordnungsbusse mehr aus, sondern schreibt einen Rapport an die Staatsanwaltschaft. Diese legt das Strafmass fest, das einkommensabhängig sein kann. Zusätzlich meldet sich das Strassenverkehrsamt St.Gallen bei dir, um administrative Massnahmen zu prüfen – was in der Regel mindestens einen Monat Führerausweisentzug bedeutet. Die genauen Führerausweis-Regeln auf ch.ch zeigen klar, dass Ablenkung kein Kavaliersdelikt ist.
Ein Ausweisentzug wegen Ablenkung verlängert deine Probezeit automatisch um ein Jahr. Passiert dir in dieser Zeit ein weiterer grober Fehler, ist der Führerausweis auf Probe komplett weg.
Für Fahranfänger sind die Konsequenzen besonders hart. Die Probezeit dauert in der Schweiz regulär drei Jahre. Musst du den Ausweis wegen Tippens am Steuer abgeben, bist du nicht nur für ein oder zwei Monate Fussgänger, sondern stehst danach unter besonderer Beobachtung. Ein zweites Vergehen führt zur sofortigen Annullierung deines Ausweises. Du musst dann ein verkehrspsychologisches Gutachten abwarten und nach einer Sperrfrist wieder komplett bei null anfangen – inklusive neuem Lernfahrausweis und Theorieprüfung. Wenn du mehr darüber wissen willst, schau dir meinen Ratgeber zum Thema Neulenker im ersten Jahr an.
Ja, wenn das Gerät fest in einer Halterung montiert ist und deine Sicht auf die Strasse nicht einschränkt. Du darfst das Ziel aber nur vor der Abfahrt oder bei stillstehendem Motor eingeben.
Ein Handy auf dem Beifahrersitz oder im Schoss, auf das du regelmässig hinunterschaust, ist verboten und wird gebüsst. Befindet sich das Gerät in einer Halterung an den Lüftungsschlitzen oder an der Scheibe, ist die Navigation erlaubt. Aber Vorsicht: Während der Fahrt darfst du das Gerät nicht bedienen. Ein kurzes Tippen, um eine alternative Route zu bestätigen, ist eine rechtliche Grauzone. Wenn du dabei den Blick zu lange von der Strasse abwendest oder Schlangenlinien fährst, droht auch hier eine Verzeigung wegen mangelnder Aufmerksamkeit. Nutze am besten die Sprachsteuerung deines Telefons.
Solange der Motor läuft, nimmst du aktiv am Verkehr teil. Ein Griff zum Smartphone an der roten Ampel kostet dich ebenfalls 100 Franken.
Viele meiner Fahrschüler glauben, dass sie bei Stillstand an der Kreuzung kurz ihre Nachrichten checken dürfen. Das ist ein Irrtum. Erst wenn der Motor komplett abgestellt ist – etwa auf einem Parkplatz – darfst du das Gerät in die Hand nehmen. Moderne Start-Stopp-Automatiken zählen hierbei nicht als «abgestellter Motor», da du jederzeit fahrbereit bist. Wer an der Ampel abgelenkt ist, den Verkehr aufhält oder gar einen Auffahrunfall provoziert, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Ein solches Verhalten bei einem Unfall führt unweigerlich dazu, dass deine Versicherung Regress nimmt und du die Kosten selbst tragen musst.
Ja. Wer auf dem Velo oder E-Bike ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit einer Busse rechnen. Auch hier ist die Aufmerksamkeit im Strassenverkehr entscheidend, da du als Zweiradfahrer besonders gefährdet bist.
Das Telefonieren mit Kopfhörern oder In-Ear-Kopfhörern ist grundsätzlich erlaubt, solange du das Smartphone dafür nicht in die Hand nimmst. Du musst jedoch sicherstellen, dass die Lautstärke so eingestellt ist, dass du Warnsignale wie Hupen oder Sirenen noch gut hörst.
Wenn du das Gerät während der Fahrt in die Hand nimmst, um es beispielsweise vom Beifahrersitz in die Mittelkonsole zu legen, kann das von der Polizei bereits als unerlaubte Nutzung ausgelegt werden. Lass das Telefon während der Fahrt am besten einfach liegen.
Die Aussagen von Polizeibeamten gelten vor Gericht als sehr starkes Beweismittel. Wenn eine Patrouille beobachtet, wie du nach unten schaust und Daumenbewegungen machst, reicht das in der Regel für eine Verzeigung aus. Oft wird auch auf Dashcam-Aufnahmen oder Zeugenaussagen zurückgegriffen.