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Führerausweis auf Probe: Dein Guide für die ersten 3 Jahre

Führerausweis auf Probe: Dein Guide für die ersten 3 Jahre

Nach bestandener Fahrprüfung hältst du endlich deinen Führerausweis in den Händen – aber aufgepasst: In der Schweiz ist das zuerst ein Führerausweis auf Probe. Dieser befristete Ausweis ist drei Jahre lang gültig und markiert eine wichtige Phase deiner Fahrkarriere. Ich erkläre dir hier, was du in dieser Probezeit beachten musst und wie du deinen unbefristeten Führerausweis erhältst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Führerausweis auf Probe ist für Neulenker obligatorisch und drei Jahre gültig.
  • Innerhalb der ersten 12 Monate musst du den obligatorischen Weiterbildungskurs (WAB-Kurs) absolvieren.
  • Schwere oder wiederholte Verkehrsverstösse können zu einer Verlängerung der Probezeit oder zum Ausweisentzug führen.

Was bedeutet der Führerausweis auf Probe genau?

Der Führerausweis auf Probe ist eine Regelung für alle Neulenkerinnen und Neulenker in der Schweiz, die erstmals einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) beantragen. Er wird dir nach der erfolgreich bestandenen praktischen Fahrprüfung ausgestellt und ist, wie der Name schon sagt, auf eine Probezeit von drei Jahren befristet. Das Ablaufdatum findest du direkt auf deinem Ausweis unter dem Punkt 4b. Diese Zeit soll dir ermöglichen, weitere Fahrpraxis zu sammeln und dich an den Strassenverkehr zu gewöhnen, bevor du den unbefristeten Führerausweis erhältst.

Die 3-jährige Probezeit: Das musst du wissen

Die Probezeit ist eine wichtige Phase, in der du dich als Neulenker bewähren musst. Sie dauert exakt drei Jahre ab dem Ausstellungsdatum deines befristeten Führerausweises. In dieser Zeit gelten für dich einige besondere Regeln und Pflichten. Das Ziel ist, dass du dich verantwortungsbewusst im Strassenverkehr verhältst und deine Fahrkompetenzen festigst. Ich sehe in meinen Fahrstunden immer wieder, wie wichtig diese Zeit ist, um Routine zu entwickeln und sicher unterwegs zu sein. Es geht nicht nur ums Bestehen, sondern ums sichere Fahren für dich und alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Tipp aus der Praxis: Auch wenn du die Prüfung bestanden hast, ist das Lernen nicht vorbei. Nutze die Probezeit, um bewusst weiter zu üben. Fahr zum Beispiel regelmässig Strecken, die du noch nicht kennst, oder bei unterschiedlichen Wetterbedingungen. So baust du Vertrauen und Routine auf.

Der obligatorische Weiterbildungskurs (WAB-Kurs)

Ein zentraler Bestandteil der Probezeit ist der obligatorische Weiterbildungskurs, oft auch einfach WAB-Kurs genannt. Diesen Kurs musst du innerhalb der ersten 12 Monate deiner Probezeit absolvieren. Er dauert in der Regel 7 Stunden und wird von verschiedenen Anbietern in der ganzen Schweiz durchgeführt. Im Kurs geht es darum, deine Risikokompetenz zu erhöhen, gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen und vorausschauend zu fahren. Oft werden auch Themen wie Eco-Drive behandelt, also wie du spritsparend und umweltschonend unterwegs bist. Ich empfehle meinen Fahrschülern immer, den Kurs nicht auf die lange Bank zu schieben, denn ohne ihn gibt es am Ende keinen unbefristeten Ausweis.

Die Kosten für den WAB-Kurs liegen typischerweise zwischen CHF 300.– und CHF 400.–, je nach Anbieter und Region (Stand 1. August 2026). Achte darauf, dass du einen vom ASTRA anerkannten Kurs besuchst. Eine Übersicht der Kursanbieter findest du zum Beispiel auf der Webseite des Strassenverkehrsamts (ASA).

Was passiert bei Verstössen während der Probezeit?

Während deiner Probezeit sind die Konsequenzen bei Verkehrsverstössen strenger als für erfahrene Lenker. Das ist wichtig zu wissen, denn es kann deinen Weg zum unbefristeten Führerausweis erheblich verlängern oder sogar stoppen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Leichte Verstösse (z.B. kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen): Diese werden wie bei jedem Lenker geahndet, können aber bei wiederholtem Auftreten zu einer Anordnung von Massnahmen führen.
  • Mittelschwere Verstösse (z.B. grobe Verletzung von Verkehrsregeln, Fahren unter Alkoholeinfluss mit 0,1 bis 0,79 Promille): Beim ersten mittelschweren Verstoss wird deine Probezeit um ein Jahr verlängert. Das bedeutet, dein befristeter Führerausweis ist dann vier statt drei Jahre gültig.
  • Schwere Verstösse (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,8 Promille, besonders rücksichtsloses Fahren): Bei einem schweren Verstoss wird der Führerausweis auf Probe annulliert. Du musst dann eine Wartefrist von mindestens einem Jahr einhalten und einen neuen Lernfahrausweis beantragen. Das bedeutet, du fängst quasi wieder von vorne an – inklusive Nothelferkurs, Theorieprüfung und Fahrstunden.

Mein Rat: Nimm die Verkehrsregeln ernst und fahre immer vorausschauend. Das Risiko lohnt sich nicht. Lies dir dazu auch meinen Artikel über Autofahren bei Regen: Sicher unterwegs bei Nässe und Schnee durch, um für alle Bedingungen gerüstet zu sein.

Tipp aus der Praxis: Viele Neulenker unterschätzen die Gefahren von Ablenkung. Lass das Handy in der Tasche, wenn du fährst. Ein kurzer Blick aufs Display kann in Sekundenbruchteilen zu einer gefährlichen Situation führen, die in der Probezeit besonders schwerwiegende Folgen hat.

Auch das Fahren unter Drogeneinfluss oder mit Alkohol am Steuer ist in der Probezeit absolut tabu. Für Neulenker gilt eine Nulltoleranzgrenze für Alkohol am Steuer (0,0 Promille). Verstösse gegen diese Regel haben sofortige und harte Konsequenzen.

Der Weg zum unbefristeten Führerausweis

Wenn du die Probezeit erfolgreich absolviert, alle Kurse besucht und keine schwerwiegenden Verkehrsverstösse begangen hast, ist der Weg zum unbefristeten Führerausweis frei. Frühestens 14 Tage vor dem Ablaufdatum deines Führerausweises auf Probe erhältst du vom Strassenverkehrsamt eine entsprechende Mitteilung. Du musst dann in der Regel den alten befristeten Ausweis einsenden und bekommst den neuen, unbefristeten Ausweis zugeschickt. Dieser ist dann unlimitiert gültig (bis zum Erreichen eines bestimmten Alters, wo eine ärztliche Prüfung obligatorisch wird) und bestätigt deine Fahrkompetenz. Du findest weitere Informationen dazu auch auf der Webseite des Kanton St.Gallen oder des Bundesamts für Strassen (ASTRA).

Wenn du Fragen zum Ablauf oder zu den Kosten deines Autoführerscheins in der Schweiz hast, bin ich als dein Fahrlehrer natürlich immer für dich da. Auch bei Themen wie dem Automatik Code 78 oder der Dauer bis zum Führerausweis berate ich dich gerne.

Häufige Fragen zum Führerausweis auf Probe

Wie lange ist der Führerausweis auf Probe gültig?

Der Führerausweis auf Probe ist in der Schweiz exakt drei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Dieses Ablaufdatum ist auf dem Ausweis selbst unter dem Punkt 4b vermerkt. Innerhalb dieser drei Jahre musst du den obligatorischen Weiterbildungskurs (WAB-Kurs) absolvieren und dich im Strassenverkehr bewähren, um anschliessend den unbefristeten Führerausweis zu erhalten. Ohne den WAB-Kurs wird der unbefristete Ausweis nicht ausgestellt.

Wer kann einen Führerausweis auf Probe erhalten?

Einen Führerausweis auf Probe erhalten alle Personen, die erstmals einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) beantragen und die praktische Fahrprüfung erfolgreich bestehen. Das gilt für alle Neulenkerinnen und Neulenker, unabhängig vom Alter, sofern sie die Voraussetzungen für den Lernfahrausweis erfüllt haben und die praktische Prüfung erfolgreich ablegen. Der Führerausweis auf Probe ist also der erste Schritt zum vollwertigen Fahrausweis.

Was passiert bei einem Entzug des Führerausweises auf Probe?

Bei einem Entzug des Führerausweises auf Probe, zum Beispiel aufgrund eines schweren Verkehrsverstosses, wird der Ausweis annulliert. Das bedeutet, du verlierst die Fahrberechtigung komplett. Du musst dann eine Wartefrist von mindestens einem Jahr einhalten, bevor du einen neuen Lernfahrausweis beantragen kannst. Danach musst du den gesamten Prozess erneut durchlaufen: Nothelferkurs, Theorieprüfung, praktische Fahrstunden und eine erneute praktische Prüfung. Das ist ein langwieriger und kostspieliger Weg zurück ans Steuer.

Ist der Führerausweis auf Probe im Ausland gültig?

Ja, der Schweizer Führerausweis auf Probe ist grundsätzlich auch im Ausland gültig. Er wird international als vollwertiger Führerausweis anerkannt, solange er gültig ist. Du kannst damit also problemlos in anderen Ländern fahren. Beachte jedoch immer die spezifischen Verkehrsregeln und Bestimmungen des jeweiligen Landes. Es ist ratsam, vor Reisen in Nicht-EU-Länder einen internationalen Führerausweis zu beantragen, der eine Übersetzung deines Schweizer Ausweises darstellt und oft zusätzlich verlangt wird.

Kann der Weiterbildungskurs auch im Ausland absolviert werden?

Nein, der obligatorische Weiterbildungskurs (WAB-Kurs) für den Führerausweis auf Probe muss zwingend in der Schweiz bei einem vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) anerkannten Anbieter absolviert werden. Kurse, die im Ausland besucht werden, werden für die Schweizer 2-Phasen-Ausbildung nicht anerkannt. Plane deinen WAB-Kurs daher rechtzeitig in der Schweiz ein, um keine Probleme bei der Umwandlung deines befristeten in einen unbefristeten Führerausweis zu bekommen.

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rafuna

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