Handy am Steuer – das kostet es in der Schweiz
Handy am Steuer: Eine kurze Nachricht kann dich den Führerausweis kosten. Erfahre hier, welche Bussen in der Schweiz …
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Das korrekte Verhalten bei Unfall ist entscheidend, um nach einem Crash Schlimmeres zu verhindern und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Niemand wünscht sich einen Zusammenstoss auf der Strasse, doch wenn es passiert, musst du als Lenker genau wissen, was zu tun ist. In meinen Fahrstunden in St.Gallen betone ich immer: Ein kühler Kopf und klare Abläufe retten in dieser Ausnahmesituation Leben. Wenn du die wichtigsten Schritte verinnerlicht hast, handelst du auch unter Schock instinktiv richtig.
Sobald es kracht, gilt: Anhalten, Motor abstellen und Warnblinker einschalten. Bevor du aussteigst, ziehst du deine Leuchtweste an. Danach stellst du das Pannendreieck auf. Das ist der absolut wichtigste erste Schritt, um Folgeunfälle zu vermeiden und dich selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Ich sehe es leider oft, wenn ich in der Region unterwegs bin: Leute stehen nach einem harmlosen Auffahrunfall wild diskutierend auf der Fahrbahn, ohne dass die Stelle gesichert ist. Das ist lebensgefährlich. Besonders wenn du bei Nebel fährst oder die Sicht generell schlecht ist, übersieht der nachfolgende Verkehr das stehende Hindernis extrem schnell. Bringe dich und deine Mitfahrer nach dem Absichern sofort an einen sicheren Ort, auf Autobahnen zwingend hinter die Leitplanke.
Gibt es Verletzte, musst du sofort Erste Hilfe leisten. Rufe parallel dazu die Rettungskräfte über die Nummern 144 (Sanität) oder 117 (Polizei). Kümmere dich um die verletzten Personen, bis die Profis eintreffen. Sprich mit ihnen, beruhige sie und lass niemanden allein.
Das Wissen aus dem Nothelferkurs ist in diesem Moment Gold wert. Wenn du dir unsicher bist, was genau zu tun ist, lies dir gerne noch einmal durch, was in der Nothelferkurs Prüfung verlangt wird. Die wichtigsten Handgriffe wie die stabile Seitenlage oder das Stoppen starker Blutungen solltest du jederzeit abrufen können. Offizielle und detaillierte Leitfäden dazu findest du auch in den Erste-Hilfe-Richtlinien des Schweizerischen Samariterbunds.
Bei jedem Personenschaden ist die Polizei beizuziehen. Auch wenn der Verdacht besteht, dass ein Beteiligter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, musst du ohne Zögern die 117 wählen. Bei reinen Sachschäden ist die Polizei hingegen nicht zwingend nötig, sofern sich die Parteien über den Hergang einig sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen (Stand 1. Oktober 2026): Wenn du fremdes Eigentum beschädigst – etwa eine Leitplanke, einen Gartenzaun oder ein parkiertes Auto – und den Besitzer nicht sofort erreichst, musst du den Schaden unverzüglich der Polizei melden. Tust du das nicht, machst du dich der Fahrerflucht schuldig. Das rechtzeitige Melden gehört zu deinen grundlegenden Fahrzeughalter Pflichten in der Schweiz.
Ein Zusammenstoss mit einem Reh, Wildschwein oder Fuchs erfordert ein spezielles Vorgehen. Halte an, schalte den Warnblinker ein und sichere die Unfallstelle wie gewohnt ab. Nähere dich dem verletzten Tier auf keinen Fall – es könnte in Panik geraten und dich verletzen. Du musst zwingend die Polizei (117) oder den zuständigen Wildhüter verständigen.
Wer einen Wildunfall nicht meldet, macht sich strafbar. Die Polizei stellt dir vor Ort eine Bestätigung für deine Kaskoversicherung aus. Räume das Tier niemals selbst in den Kofferraum, das gilt rechtlich als Wilderei.
Sind keine Personen verletzt und die Unfallstelle ist sauber gesichert, geht es an die Dokumentation. Mache aussagekräftige Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen, den Schäden im Detail und möglichen Bremsspuren auf der Strasse. Danach füllt ihr gemeinsam das Europäische Unfallprotokoll aus.
Wichtig: Das Protokoll ist kein Schuldeingeständnis. Es hält lediglich die objektiven Fakten fest. Unterschreibe nur, wenn du mit der Beschreibung des Unfallhergangs einverstanden bist. Wenn du sicher durch die Stadt St.Gallen fährst, solltest du immer ein leeres Unfallprotokoll sowie einen funktionierenden Kugelschreiber im Handschuhfach griffbereit haben. Die Behörden empfehlen dies ausdrücklich, wie du auch bei den offiziellen Informationen zum Verhalten bei Verkehrsunfall auf ch.ch nachlesen kannst.
Ein fehlerhaftes Verhalten bei Unfall kann schwere rechtliche Konsequenzen haben. Wenn du dich unerlaubt von der Unfallstelle entfernst (Fahrerflucht) oder bei Verletzten keine Hilfe leistest, drohen dir hohe Bussen, der sofortige Entzug des Führerausweises oder in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.
Nein, bei einem reinen Blechschaden ohne Verletzte und ohne beschädigtes fremdes Eigentum (wie Strassenschilder) müsst ihr die Polizei nicht rufen, wenn ihr euch einig seid. Füllt das Europäische Unfallprotokoll aus und meldet den Schaden eurer jeweiligen Versicherung. Wenn die Schuldfrage unklar ist oder die andere Partei aggressiv wird, wähle zur Sicherheit die 117.
Bei reinen Sachschäden solltet ihr die Fahrzeuge so schnell wie möglich an den Strassenrand oder auf den Pannenstreifen stellen, um den übrigen Verkehr nicht zu blockieren. Mache vorher aber kurz Fotos von der Endposition der Autos. Bei Personenschäden darf an der Situation nichts verändert werden, ausser es ist zum Schutz der Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs zwingend nötig.
Beide beteiligten Lenker füllen gemeinsam ein einziges Formular aus. Es spielt keine Rolle, wessen Formular verwendet wird. Jeder Lenker behält am Ende ein Exemplar (das Original oder den Durchschlag), um es seiner eigenen Versicherung einzureichen.