Neulenker erstes Jahr: Regeln, WAB-Kurs und Strafen erklärt
Das Thema Neulenker erstes Jahr wirft oft Fragen auf. Hier erfährst du alles zu WAB-Kurs, 0-Promille-Grenze und Strafen …
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Probezeit Fragen gehören zu den häufigsten Themen, die mir frisch gebackene Neulenker nach der bestandenen praktischen Prüfung stellen. Endlich hast du das Kärtchen im Portemonnaie und darfst alleine fahren. Doch diese neu gewonnene Freiheit ist an klare Bedingungen geknüpft. Der Schweizer Führerausweis auf Probe verzeiht in den ersten drei Jahren nämlich deutlich weniger Fehler als der definitive Ausweis. Wenn du weisst, worauf es ankommt, ist diese Zeit aber absolut problemlos zu meistern.
Die Probezeit dauert exakt drei Jahre. Sie beginnt an dem Tag, an dem du deine praktische Führerprüfung für das Auto (Kategorie B) oder das Motorrad (Kategorie A) bestehst. In dieser Zeit fährst du mit dem sogenannten Führerausweis auf Probe. Das Strassenverkehrsamt stellt dir nach Ablauf dieser drei Jahre den definitiven Ausweis aus, sofern du den obligatorischen Weiterbildungskurs besucht hast und dir keine groben Schnitzer im Strassenverkehr erlaubt hast. Wichtig zu wissen: Wenn du bereits den Autoausweis auf Probe hast und später die Motorradprüfung machst, beginnt die Probezeit nicht wieder von vorne. Das Enddatum bleibt bestehen.
Den Weiterausbildungskurs (WAB) musst du innerhalb der ersten 12 Monate nach bestandener Prüfung absolvieren. Der Kurs dauert einen ganzen Tag (sieben Stunden) und kostet je nach Anbieter in der Region St.Gallen zwischen 300 und 400 Franken. Du verbringst den Tag auf einer speziellen Anlage, wo du Notbremsungen bei 80 km/h übst, das Kurvenfahren perfektionierst und lernst, wie du in brenzligen Situationen richtig reagierst. Ein weiterer Teil des Kurses widmet sich dem energieeffizienten Fahren (Eco-Drive). Wenn du mehr darüber wissen willst, wie sich dein Alltag als Autofahrer nach der Prüfung gestaltet, empfehle ich dir meinen Artikel darüber, was nach dem Bestehen sofort ändert.
Für Neulenker gilt in der Schweiz die absolute Nulltoleranz beim Thema Alkohol. Das Gesetz spricht von einem Grenzwert von 0,1 Promille. Warum nicht 0,0? Weil gewisse Lebensmittel wie reife Bananen oder Apfelsaft minimale Spuren von Alkohol enthalten können, die bei einer Kontrolle anschlagen könnten. Faktisch heisst das aber: Wer fährt, trinkt keinen Tropfen Alkohol. Weder das obligatorische Feierabendbier noch ein Glas Wein zum Essen sind erlaubt. Wirst du mit mehr als 0,1 Promille erwischt, ist der Ausweis weg. Auch bei Drogen und starken Medikamenten kennt das Strassenverkehrsamt St.Gallen absolut kein Pardon.
Begehst du einen mittelschweren oder schweren Widerstand gegen das Strassenverkehrsgesetz, der zu einem Ausweisentzug führt, hat das drastische Folgen. Beim ersten Ausweisentzug wird deine Probezeit automatisch um ein ganzes Jahr verlängert. Passiert dir während dieser verlängerten Probezeit ein zweiter Fehler, der einen Entzug rechtfertigt, wird dein Führerausweis komplett annulliert. Das bedeutet: Alles war umsonst. Du musst mindestens ein Jahr warten, ein verkehrspsychologisches Gutachten auf eigene Kosten (ca. 1’000 Franken) erstellen lassen und danach den gesamten Ablauf der Fahrausbildung von vorne beginnen – inklusive Nothelferkurs, Theorieprüfung und allen Fahrstunden. Das kostet dich schnell über 3’000 Franken und extrem viel Nerven.
In meinen Fahrstunden in St.Gallen tauchen immer wieder die gleichen Unsicherheiten auf. Viele fragen sich, ob eine einfache Parkbusse oder das Überfahren einer Sicherheitslinie bereits das Ende der Probezeit bedeutet. Hier kann ich dich beruhigen: Normale Ordnungsbussen (wie falsches Parkieren oder innerorts 3 km/h zu schnell fahren) haben keinen Einfluss auf deine Probezeit. Du bezahlst die Busse und die Sache ist erledigt. Erst wenn es zu einer Verzeigung kommt – also bei groben Verkehrsregelverletzungen – schaltet sich das Strassenverkehrsamt ein. Wenn du dich auf deine erste Fahrt nach der Prüfung vorbereitest, behalte einfach die Grundregeln im Kopf, die wir in den Fahrstunden tausendfach geübt haben.
| Vergehen in der Probezeit | Konsequenz für den Führerausweis |
|---|---|
| Normale Parkbusse / leichte Geschwindigkeitsüberschreitung | Ordnungsbusse, keine Auswirkung auf die Probezeit. |
| 1. Ausweisentzug (z.B. Alkohol über 0,1 Promille, starkes Rasen) | Ausweisentzug (mind. 1 Monat) + Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr. |
| 2. Ausweisentzug während der Probezeit | Komplette Annullierung des Führerausweises. Sperrfrist mind. 1 Jahr. |
| WAB-Kurs nicht innerhalb von 12 Monaten absolviert | Fahrberechtigung erlischt bis der Kurs nachgeholt wurde. Bei Kontrolle drohen hohe Bussen. |
Vielleicht fragst du dich, warum die Regeln heute so streng sind. Bis zum Jahr 2005 bekam man in der Schweiz nach der praktischen Prüfung direkt den definitiven Führerausweis. Das Problem: Die Unfallstatistiken bei den 18- bis 24-Jährigen waren erschreckend hoch. Oft überschätzten junge Lenker ihre Fähigkeiten, was besonders an den Wochenenden zu schweren Unfällen führte. Um das zu ändern, führte der Bund die sogenannte Zweiphasenausbildung ein, die auf den offiziellen Vorgaben auf ch.ch und des Bundesamts für Strassen (ASTRA) basiert. Ursprünglich mussten Neulenker sogar zwei WAB-Kurse absolvieren. Im Jahr 2020 wurde das System reformiert: Der zweite Kurstag wurde gestrichen, um die Kosten für junge Menschen zu senken, dafür muss der verbleibende Tag nun strikt im ersten Jahr absolviert werden. Die Massnahme war ein voller Erfolg: Die schweren Unfälle bei Neulenkern sind seit der Einführung massiv zurückgegangen.
Ein Ausweisentzug in der Probezeit tut nicht nur administrativ weh, sondern auch finanziell. Wenn du betrunken oder viel zu schnell einen Unfall baust, kann deine Motorfahrzeugversicherung Regress nehmen. Das heisst, sie bezahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, fordert das Geld danach aber von dir zurück. Bei einem Totalschaden oder gar Personenschäden sprechen wir hier schnell von Beträgen, die dich für Jahre verschulden können. Als Neulenker auf der ersten Fahrt solltest du dir diese Verantwortung immer bewusst machen. Das Auto ist kein Spielzeug, sondern eine Maschine, die bei falscher Bedienung enormen Schaden anrichten kann. Fahre vorausschauend, lass dich nicht von Mitfahrern provozieren und halte dich an die Regeln – dann sind die drei Jahre Probezeit schneller vorbei, als du denkst.
Ja, das darfst du. Der Schweizer Führerausweis auf Probe im Kreditkartenformat ist international anerkannt. Du kannst damit problemlos nach Deutschland, Österreich, Italien oder weiter weg fahren. Informiere dich aber vorab über spezifische Neulenker-Regeln im Zielland, wie beispielsweise abweichende Tempolimits für Fahranfänger in Frankreich oder Italien.
Verpasst du die Frist, verlierst du rechtlich gesehen deine Fahrberechtigung. Du darfst dich nicht mehr ans Steuer setzen. Um den Kurs nachzuholen, musst du beim Strassenverkehrsamt eine spezielle Tagesbewilligung beantragen, mit der du ausschliesslich am Kurstag zum Kursort und wieder nach Hause fahren darfst.
Nein. Wenn du mit 15 oder 16 Jahren den Führerausweis der Kategorie A1 (Roller/Motorrad bis 125 ccm und max. 11 kW) machst, erhältst du diesen unbefristet. Die Probezeit von drei Jahren wird erst ausgelöst, wenn du später die Prüfung für das Auto (Kat. B) oder das grosse Motorrad (Kat. A) bestehst.
Nein, es gibt keine zweite Prüfung. Wenn die drei Jahre abgelaufen sind und du den WAB-Kurs nachweisen kannst, stellt dir das Strassenverkehrsamt den definitiven Führerausweis aus. Du musst dafür in der Regel ein Gesuch einreichen oder erhältst automatisch Post von deinem kantonalen Amt, je nach Wohnort.
Nein. Ein kleiner Parkschaden (Blechschaden), den du korrekt meldest und über die Versicherung abwickelst, hat keine Auswirkungen auf deine Probezeit. Kritisch wird es erst, wenn du Unfallflucht begehst oder der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit (wie Handy am Steuer oder massive Geschwindigkeitsüberschreitung) verursacht wurde.