Termin Strassenverkehrsamt: So planst du clever in St.Gallen
Einen Termin beim Strassenverkehrsamt St.Gallen zu bekommen, kann einfach sein. Ich zeige dir, wie du Wartezeiten vermeidest und …
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Das Mindestalter für die verschiedenen Führerausweiskategorien in der Schweiz ist ein zentraler Punkt auf deinem Weg zum eigenen Fahrzeug. Es bestimmt, wann du überhaupt mit der Ausbildung starten und welche Art von Fahrzeug du fahren darfst. Als dein Fahrlehrer erkläre ich dir hier genau, welche Altersgrenzen es gibt und wie du deinen Lernfahrausweis beantragst.
In der Schweiz gibt es klare gesetzliche Vorgaben für das Mindestalter, um einen Lernfahrausweis oder einen Führerausweis zu erwerben. Diese Altersgrenzen sind nicht willkürlich, sondern basieren auf Sicherheitsüberlegungen und der Komplexität der Fahrzeuge. Ich erlebe immer wieder, dass viele Fahrschüler überrascht sind, wie früh man beispielsweise mit dem Roller oder einem kleinen Motorrad starten kann. Hier siehst du die wichtigsten Kategorien und ihre Mindestalter auf einen Blick.
| Fahrausweis-Kategorie | Fahrzeugtyp | Mindestalter | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| A1 (kleine Motorräder) | Motorräder bis 50 cm³ (max. 45 km/h) | 15 Jahre | Keine Leistungsbegrenzung in kW, aber Hubraum beschränkt. |
| A1 (kleine Motorräder) | Motorräder bis 125 cm³ (max. 11 kW) | 16 Jahre | Nach dem Grundkurs darfst du diese Motorräder fahren. |
| A (beschränkt) | Motorräder bis 35 kW Leistung | 18 Jahre | Zweistufiger Erwerb: erst beschränkt, dann unbeschränkt. |
| A (unbeschränkt) | Motorräder über 35 kW Leistung | 20 Jahre | Nur nach mindestens 2 Jahren unfallfreiem Fahren mit Kat. A (beschränkt). |
| B (Auto) | Personenwagen bis 3’500 kg Gesamtgewicht | 17 Jahre | Lernfahrausweis ab 17 Jahren, Prüfung ab 18 Jahren. |
| BE (Anhänger) | Auto mit Anhänger über 750 kg, Gesamtzug > 3’500 kg | 18 Jahre | Setzt Kat. B voraus. |
| F (landw. Fahrzeuge) | Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge, Arbeitsmotorfahrzeuge | 16 Jahre | Max. 45 km/h. |
| G (landw. Fahrzeuge) | Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge | 14 Jahre | Max. 30 km/h. |
Bevor du dich überhaupt um das Mindestalter Kategorien kümmerst, gibt es ein paar grundlegende Schritte, die für fast alle Fahrausweiskategorien gleich sind. Das beginnt mit dem Nothelferkurs und führt über den Sehtest zur Theorieprüfung. Diese Reihenfolge ist wichtig und erspart dir unnötige Wartezeiten.
Der Nothelferkurs ist die allererste Voraussetzung für den Lernfahrausweis der Kategorien A, A1 und B. Ich empfehle dir, diesen Kurs frühzeitig zu absolvieren, da der Ausweis sechs Jahre gültig ist. So bist du flexibel, falls sich deine Pläne ändern oder du länger brauchst, um die Theorieprüfung zu bestehen. Bei uns in St.Gallen biete ich dir einen Nothelferkurs an, der dich optimal auf Notsituationen im Strassenverkehr vorbereitet – weit über das reine Bestehen hinaus. Lies dazu auch meinen Artikel zum Notruf 144 richtig absetzen.
Parallel oder nach dem Nothelferkurs solltest du einen Sehtest machen. Dieser ist ebenfalls obligatorisch und darf bei der Einreichung des Gesuchs für den Lernfahrausweis nicht älter als zwei Jahre sein. Achte darauf, dass der Optiker oder Arzt das offizielle Formular des Strassenverkehrsamtes ausfüllt. Ein gutes Sehvermögen ist im Strassenverkehr essenziell. Mehr dazu erfährst du in meinem Beitrag zum Sehtest vor Ausbildung.
Nach Nothelferkurs und Sehtest steht die Theorieprüfung an. Diese kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Kategorie ablegen. Für die Kategorie B (Auto) bedeutet das: Du kannst die Theorieprüfung mit 16 Jahren und 11 Monaten machen. Die Theorieprüfung ist am Computer und umfasst 50 Fragen. Ich empfehle meinen Schülern in St.Gallen immer, die offiziellen Prüfungsfragen intensiv zu üben. Nur so bist du wirklich fit für den Strassenverkehr und die Prüfung beim Strassenverkehrsamt St.Gallen.
Die Regelung, dass du den Lernfahrausweis für die Kategorie B (Auto) bereits mit 17 Jahren beantragen kannst, gilt seit 2021. Das hat den Vorteil, dass du mehr Zeit hast, um Fahrpraxis zu sammeln, bevor du die praktische Prüfung mit 18 Jahren ablegst. Ich sehe in meinen Fahrstunden, wie wertvoll dieses zusätzliche Jahr ist. Es erlaubt dir, in Ruhe die nötigen Fahrfertigkeiten zu entwickeln und dich sicher im Verkehr zu bewegen. Den Antrag für den Lernfahrausweis kannst du bei deinem kantonalen Strassenverkehrsamt einreichen, nachdem du Nothelferkurs und Theorieprüfung bestanden hast. Du findest alle Formulare auf der Webseite des Bundesamts für Strassen ASTRA.
Ab dem Moment, wo du den Lernfahrausweis in den Händen hältst, darfst du in Begleitung einer Person, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzt, Auto fahren. Die Begleitperson muss dabei immer auf dem Beifahrersitz sitzen. Ich empfehle dir aber dringend, von Anfang an auch professionelle Fahrstunden zu nehmen. Ein Fahrlehrer kann dir von Beginn an die richtigen Techniken vermitteln und dir helfen, Fehler zu vermeiden, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Eine Übersicht über die Gültigkeit deines Lernfahrausweises findest du hier: Lernfahrausweis Gültigkeit.
Für Motorradfahrer gibt es unterschiedliche Mindestalter Kategorien, je nachdem, welche Leistungsklasse du anstreben möchtest. Das System ist darauf ausgelegt, dass du schrittweise mehr Verantwortung und Leistung übernehmen kannst. Das ist sinnvoll, denn ein 125er-Roller fährt sich anders als ein leistungsstarkes Motorrad.
Für die Kategorie A1 (Motorräder bis 11 kW) gibt es zwei Altersstufen: Ab 15 Jahren darfst du Motorräder bis 50 cm³ Hubraum fahren, die nicht schneller als 45 km/h sind. Ab 16 Jahren sind es dann Motorräder bis 125 cm³ Hubraum und ebenfalls maximal 11 kW Leistung. Viele starten mit der A1-Kategorie, um erste Erfahrungen auf zwei Rädern zu sammeln. Hier ist der Motorrad-Grundkurs obligatorisch. Ich begleite dich dabei gerne, damit du von Anfang an sicher unterwegs bist.
Für leistungsstärkere Motorräder (Kategorie A) liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Dann darfst du Motorräder bis 35 kW Leistung fahren (Kategorie A beschränkt). Nach mindestens zwei Jahren unfallfreier Fahrpraxis mit dieser Kategorie kannst du dann die unbeschränkte Kategorie A beantragen, die das Fahren von Motorrädern über 35 kW Leistung erlaubt. Dafür musst du mindestens 20 Jahre alt sein. Dieses gestaffelte System soll sicherstellen, dass du ausreichend Erfahrung hast, bevor du die volle Leistung eines Motorrads nutzt.
Nein, die Mindestalter für die verschiedenen Fahrausweiskategorien sind in der Schweiz gesetzlich festgeschrieben und es gibt keine Ausnahmen. Diese Regelungen dienen der Verkehrssicherheit und stellen sicher, dass Fahranfänger das nötige Reifealter und die Erfahrung haben, um sicher am Strassenverkehr teilzunehmen. Ich empfehle dir, dich frühzeitig über die genauen Bestimmungen zu informieren und deine Ausbildung entsprechend zu planen.
Für die Kategorie B (Auto) kannst du den Lernfahrausweis frühestens mit 17 Jahren beantragen. Die Theorieprüfung darfst du zwar schon einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen, aber der Lernfahrausweis wird dir erst ausgestellt, wenn du das Mindestalter von 17 Jahren erreicht hast. Für Motorradkategorien gelten die spezifischen Altersgrenzen von 15 oder 16 Jahren je nach Hubraum und Leistung.
Das Fahren ohne gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis vor Erreichen des Mindestalters ist in der Schweiz eine Straftat. Dies kann schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter hohe Bussen, eine Sperre für den Erwerb des Führerausweises und sogar strafrechtliche Verfolgung. Im Falle eines Unfalls kann es auch zu Problemen mit der Versicherung kommen. Warte lieber geduldig, bis du das Mindestalter erreicht hast, und starte deine Ausbildung auf legalem Weg.
Für das Gesuch um den Lernfahrausweis benötigst du in der Regel folgende Unterlagen: das ausgefüllte Gesuchsformular des kantonalen Strassenverkehrsamtes, den Nachweis über den absolvierten Nothelferkurs, den Sehtest vom Optiker oder Arzt, zwei aktuelle Passfotos und einen gültigen Identitätsnachweis (ID oder Pass). Je nach Kanton können noch weitere Dokumente verlangt werden, daher empfehle ich dir, dich direkt beim Strassenverkehrsamt St.Gallen zu informieren.