Praktische Autoprüfung: Ablauf, Dauer und Tipps für St.Gallen
Die praktische Autoprüfung ist dein letzter Schritt zum Führerausweis. Ich erkläre dir den genauen Ablauf, wichtige Tipps und …
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Mit dem Lernfahrausweis privat üben ist in der Schweiz eine grossartige Möglichkeit, deine Fahrpraxis zu vertiefen und dich auf die praktische Prüfung vorzubereiten. Viele meiner Fahrschüler nutzen diese Chance, um das Gelernte aus den Fahrstunden zu festigen. Damit alles sicher und gesetzeskonform abläuft, gibt es aber ein paar wichtige Regeln, die du und deine Begleitperson kennen solltet.
Die Fahrstunden bei mir in der Fahrschule sind die Basis für deine Ausbildung. Ich bringe dir das nötige Wissen und die Techniken bei, damit du sicher und selbstständig fahren kannst. Doch jede zusätzliche Fahrpraxis ist Gold wert. Wenn du mit dem Lernfahrausweis privat üben kannst, festigst du Routine, lernst verschiedene Verkehrssituationen kennen und baust Selbstvertrauen auf. Das hilft dir nicht nur bei der praktischen Prüfung, sondern macht dich auch zu einem sichereren Fahrer im Alltag.
Damit deine Lernfahrten sicher und gesetzeskonform ablaufen, gibt es klare Vorschriften vom Strassenverkehrsamt. Diese Regeln sind dazu da, dich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Halte dich unbedingt daran, sonst drohen Bussen oder im schlimmsten Fall sogar der Entzug des Lernfahrausweises.
Als Lernfahrer musst du einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie B besitzen. Diesen erhältst du, nachdem du den Nothelferkurs absolviert und die Theorieprüfung bestanden hast. Der Lernfahrausweis für die Kategorie B ist seit dem 1. Januar 2021 ein Jahr gültig, wenn du ihn unter 20 Jahren beantragst und zwei Jahre, wenn du über 20 bist. In dieser Zeit musst du die praktische Prüfung ablegen.
Die Begleitperson ist der Schlüssel zu sicheren privaten Lernfahrten. Sie muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzen. Zudem darf der Führerausweis der Begleitperson nicht auf Probe sein und sie darf in den letzten drei Jahren keinen Entzug des Führerausweises gehabt haben. Wichtig ist auch, dass die Begleitperson während der Fahrt nüchtern und fahrtüchtig ist, denn sie trägt die volle Verantwortung für die Fahrt.
Das blaue L-Schild ist bei jeder Lernfahrt Pflicht. Es muss gut sichtbar am Heck des Fahrzeugs angebracht werden, damit andere Verkehrsteilnehmer erkennen, dass ein Lernfahrer am Steuer sitzt. Das Schild signalisiert anderen, dass du möglicherweise noch unsicher bist oder langsamer reagierst. Nach der Fahrt musst du das L-Schild wieder entfernen, wenn du alleine oder mit einer anderen Person fährst, die nicht die Begleitperson ist.
Weitere detaillierte Informationen zu den Vorschriften findest du auch direkt auf der Webseite der Schweizer Behörden unter ch.ch oder beim Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Eine häufige Frage ist die nach der Versicherung. In der Regel deckt die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs auch Schäden ab, die während einer Lernfahrt entstehen. Das gilt auch, wenn der Lernfahrer einen Unfall verursacht. Es ist aber ratsam, vor den ersten privaten Lernfahrten bei der eigenen Versicherung nachzufragen, ob es spezielle Bedingungen oder Selbstbehalte gibt. Dies gibt dir zusätzliche Sicherheit.
Der Versicherungsschutz gilt für die Schweiz. Wenn du private Lernfahrten im Ausland planst, informiere dich unbedingt über die dortigen Bestimmungen. In Deutschland beispielsweise gelten andere Regeln für private Übungsfahrten. Die meisten Fahrschüler nutzen die Möglichkeit, mit dem Lernfahrausweis privat üben zu können, aber ohnehin innerhalb der Schweiz, oft in der Region St.Gallen und Umgebung.
Der Lernfahrausweis selbst kostet beim Strassenverkehrsamt in St.Gallen eine Gebühr von rund 60 bis 80 CHF. Hinzu kommen die Kosten für den obligatorischen Nothelferkurs, der je nach Anbieter etwa 100 bis 150 CHF kostet, sowie die Gebühr für den Sehtest und das Passfoto. Die reinen Kosten für den Ausweis sind also überschaubar, die Vorbereitungskurse machen einen grösseren Teil aus.
Nein, mit dem Lernfahrausweis darfst du in der Schweiz niemals alleine fahren. Bei jeder Lernfahrt muss eine qualifizierte Begleitperson auf dem Beifahrersitz anwesend sein. Diese Person muss die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und jederzeit eingreifen können. Alleine fahren ist erst erlaubt, wenn du den definitiven Führerausweis in den Händen hältst.
Um einen Lernfahrausweis zu erhalten, musst du zuerst einen Nothelferkurs absolvieren. Danach reichst du ein Gesuch beim Strassenverkehrsamt St.Gallen ein, zusammen mit einem Sehtest, einem Passfoto und dem Nothelferausweis. Nach erfolgreicher Theorieprüfung wird dir der Lernfahrausweis zugestellt. Ich helfe dir gerne bei den ersten Schritten und der Vorbereitung auf die Theorie.
Ja, du kannst dich grundsätzlich selbst für die praktische Autoprüfung anmelden. In der Regel übernehme ich als dein Fahrlehrer die Anmeldung für dich, da ich den besten Überblick über deinen Ausbildungsstand habe und weiss, wann du bereit bist. Das erspart dir bürokratischen Aufwand und stellt sicher, dass du zum optimalen Zeitpunkt zur Prüfung antrittst. Lies dazu auch meinen Artikel Autoprüfung St.Gallen: So bestehst du beim ersten Mal.
Verstösse gegen die Regeln für Lernfahrten können ernsthafte Konsequenzen haben. Dazu gehören hohe Bussen, der Entzug des Lernfahrausweises oder eine Verlängerung der Wartefrist für die praktische Prüfung. Im Falle eines Unfalls ohne die vorgeschriebene Begleitperson oder ohne L-Schild kann die Versicherung die Leistungen kürzen. Halte dich also unbedingt an die Vorschriften, um solche Probleme zu vermeiden.