Prüfung

Probezeit 3 Jahre? Was nach dem Führerausweis wirklich gilt

Probezeit 3 Jahre? Was nach dem Führerausweis wirklich gilt

Die Frage, ob die Probezeit 3 Jahre dauert, beschäftigt viele Neulenker in der Schweiz. Ich kann dich beruhigen: Grundsätzlich gilt hier eine andere Dauer. Trotzdem gibt es Situationen, in denen sich die Probezeit für dich verlängern kann. Als dein Fahrlehrer erkläre ich dir genau, was du wissen musst, damit du sicher und stressfrei unterwegs bist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die reguläre Probezeit in der Schweiz beträgt 3 Jahre – sie beginnt mit dem Erwerb des Führerausweises auf Probe.
  • Bei einem Ausweisentzug während der Probezeit verlängert sich diese um ein Jahr.
  • Ein zweiter Ausweisentzug in der Probezeit führt zum definitiven Entzug und zur Sperre von mindestens einem Jahr.

Wie lange dauert die Probezeit für Neulenker in der Schweiz?

In der Schweiz beträgt die reguläre Probezeit für Neulenker 3 Jahre. Diese startet, sobald du deinen Führerausweis auf Probe erhältst. Du bist also nicht direkt mit 2 Jahren aus der Probezeit, wie das in Deutschland der Fall ist. Diese drei Jahre sind dazu da, dass du dich als frischer Lenker im Strassenverkehr bewähren und weitere Erfahrung sammeln kannst. Es ist eine wichtige Phase, in der du besonders aufmerksam und vorausschauend fahren solltest. Ich betone das in meinen Fahrstunden immer wieder: Es geht darum, ein sicherer und verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer zu werden, nicht nur darum, die Prüfung zu bestehen.

Tipp aus der Praxis: Viele meiner Fahrschüler fragen mich nach der genauen Dauer der Probezeit. Ich erkläre ihnen immer, dass diese drei Jahre eine Chance sind, sich als Lenker zu festigen. Wer sich von Anfang an an die Regeln hält und stets konzentriert fährt, hat nichts zu befürchten.

Wann verlängert sich die Probezeit auf mehr als 3 Jahre?

Die Probezeit kann sich in der Schweiz verlängern, wenn du während dieser Zeit einen Ausweisentzug erleidest. Bei einem ersten Entzug des Führerausweises auf Probe wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Das bedeutet, dass die dreijährige Frist erst nach vier Jahren abläuft. Dieser Ausweisentzug kann aufgrund von schwerwiegenden Verkehrsregelverletzungen, sogenannten «A-Verstössen» oder «B-Verstössen», erfolgen. Ein typischer A-Verstoss wäre zum Beispiel eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Ein B-Verstoss könnte das Überfahren einer roten Ampel oder das Missachten eines Überholverbots sein. Die genaue Dauer des Entzugs hängt von der Schwere des Vergehens ab.

Es ist wichtig, dass du weisst: Die Verlängerung ist nicht willkürlich, sondern eine gesetzliche Massnahme, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und dich als Neulenker zur Vorsicht zu mahnen. Du musst nach einem Ausweisentzug möglicherweise einen Weiterbildungskurs besuchen, um deinen Führerausweis zurückzuerhalten. Das ist ein ernster Einschnitt, den du unbedingt vermeiden solltest.

Was sind die Folgen eines zweiten Ausweisentzugs in der Probezeit?

Erlebst du während deiner Probezeit einen zweiten Ausweisentzug, sind die Konsequenzen weitreichender und deutlich härter. In diesem Fall wird dein Führerausweis auf Probe definitiv annulliert. Das bedeutet, dass du deinen Ausweis verlierst und eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr erhältst. Während dieser Sperrfrist darfst du keinen neuen Lernfahrausweis beantragen und somit auch kein Fahrzeug der betreffenden Kategorie führen. Erst nach Ablauf dieser Sperre und wenn du nachweisen kannst, dass du wieder fähig bist, ein Fahrzeug sicher zu führen – unter Umständen durch ein verkehrspsychologisches Gutachten – kannst du erneut von vorne beginnen. Das heisst, du musst den gesamten Prozess für den Erwerb des Lernfahrausweises, die Theorieprüfung und die praktische Fahrprüfung wiederholen. Das ist ein grosser Aufwand und eine erhebliche finanzielle Belastung, die du unbedingt vermeiden solltest.

Ich rate dir dringend: Nimm die Probezeit ernst. Dein Führerausweis ist eine grosse Verantwortung. Wenn du Fragen hast oder unsicher bist, sprich mich an. Ich bin für dich da und helfe dir gerne, sicher durch diese Zeit zu kommen.

Gibt es Ausnahmen von der Probezeit?

Die Probezeit gilt grundsätzlich für alle erstmaligen Erwerber eines Führerausweises der Kategorie A (Motorrad) oder B (Auto). Es gibt jedoch bestimmte Fahrzeugkategorien, für die keine Probezeit gilt. Dazu gehören die Kategorien M (Motorfahrräder), F (Arbeitsfahrzeuge bis 45 km/h) und G (landwirtschaftliche Fahrzeuge). Für diese Kategorien benötigst du zwar ebenfalls einen Führerausweis, die damit verbundene Ausbildung und die Anforderungen an die Lenker sind jedoch weniger umfassend. Wenn du zum Beispiel ausschliesslich einen Ausweis für Motorfahrräder erwirbst, bist du nicht von der Probezeit betroffen. Sobald du aber einen Führerausweis für Auto oder Motorrad machst, beginnt die dreijährige Probezeit. Es ist wichtig, diese Unterscheidung zu kennen, um keine falschen Annahmen zu treffen.

Hier eine Übersicht der wichtigsten Kategorien und ihrer Probezeit-Regelungen:

Führerausweis-Kategorie Probezeit-Dauer Bemerkungen
Kategorie B (Auto) 3 Jahre Gilt für erstmaligen Erwerb, kann sich bei Verstössen verlängern.
Kategorie A (Motorrad) 3 Jahre Ebenfalls für erstmaligen Erwerb, auch hier droht Verlängerung.
Kategorie A1 (Motorrad bis 125 cm³) 3 Jahre Gilt für Neulenker, die A1 als erste Motorradkategorie erwerben.
Kategorie F (Arbeitsfahrzeuge) Keine Probezeit Fahrzeuge bis 45 km/h, spezielle Bestimmungen.
Kategorie G (Landwirtschaft) Keine Probezeit Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge.
Kategorie M (Motorfahrräder) Keine Probezeit Mofas und E-Bikes, spezielle Bestimmungen.

Welche Regeln sind in der Probezeit besonders wichtig?

Während der Probezeit gibt es einige Regeln, die du als Neulenker besonders beachten musst, um deinen Führerausweis nicht zu gefährden. Das Wichtigste ist die Null-Promille-Regel: In der Schweiz gilt für Neulenker in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Das bedeutet, du darfst keinen Alkohol trinken, wenn du danach ein Fahrzeug lenken willst. Auch Drogen sind selbstverständlich tabu. Verstösse gegen diese Regel führen unweigerlich zu einem Ausweisentzug und haben schwerwiegende Konsequenzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Teilnahme am sogenannten Weiterbildungskurs (WAB-Kurs). Dieser Kurs ist obligatorisch und muss innerhalb der ersten 12 Monate nach Erwerb deines Führerausweises auf Probe absolviert werden. Der WAB-Kurs dauert einen Tag und soll dir helfen, deine Fahrkenntnisse zu vertiefen und gefährliche Situationen besser einzuschätzen. Wenn du den WAB-Kurs nicht rechtzeitig besuchst, wird dein Führerausweis auf Probe nach Ablauf der Frist ungültig. Du kannst dann kein Fahrzeug mehr lenken, bis du den Kurs nachgeholt hast.

Achte zudem auf deine Fahrweise. Vermeide Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringen Abstand oder riskante Manöver. Das Strassenverkehrsamt in St.Gallen und die Polizei überwachen Neulenker besonders genau. Denk immer daran, dass die Sicherheit im Strassenverkehr oberste Priorität hat. Wenn du dich an diese Regeln hältst, bist du gut aufgestellt, um deine Probezeit erfolgreich zu beenden und den definitiven Führerausweis zu erhalten.

Tipp aus der Praxis: Plane den WAB-Kurs frühzeitig ein. Viele meiner ehemaligen Fahrschüler warten bis zur letzten Minute, was dann zu Stress und unnötigen Komplikationen führt. Am besten meldest du dich an, sobald du den Führerausweis auf Probe in den Händen hältst.

Häufige Fragen zur Probezeit

Wird die Probezeit auf 3 Jahre verlängert?

In der Schweiz dauert die reguläre Probezeit für Neulenker von Anfang an 3 Jahre. Eine Verlängerung auf mehr als 3 Jahre tritt ein, wenn du während dieser Zeit einen Ausweisentzug erleidest. Bei einem ersten Entzug verlängert sich die Probezeit um ein Jahr, sodass sie insgesamt vier Jahre dauert. Ein zweiter Ausweisentzug führt zur Annullierung des Führerausweises auf Probe.

Hat man 2 oder 3 Jahre Probezeit?

In der Schweiz hast du 3 Jahre Probezeit, sobald du deinen Führerausweis auf Probe erhältst. Die Dauer von 2 Jahren ist eine Regelung, die in anderen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, gilt. Es ist wichtig, diese Unterscheidung zu kennen und sich nicht durch internationale Informationen verwirren zu lassen, da die Schweizer Gesetzgebung hier klar eine dreijährige Frist vorsieht.

Ist man nach 3 Jahren automatisch aus der Probezeit?

Ja, sofern du während deiner dreijährigen Probezeit keine schwerwiegenden Verkehrsregelverletzungen begangen hast, die zu einem Ausweisentzug geführt hätten. Nach drei Jahren und der erfolgreichen Absolvierung des obligatorischen Weiterbildungskurses (WAB-Kurs) erhältst du automatisch den definitiven Führerausweis. Dieser wird dir in der Regel per Post zugestellt, nachdem das Strassenverkehrsamt St.Gallen deine Akten geprüft hat.

Ist die Probezeit mit 21 vorbei?

Das Alter spielt für die Dauer der Probezeit keine direkte Rolle in der Schweiz. Die Probezeit beginnt mit dem Datum, an dem du deinen Führerausweis auf Probe erhältst, und dauert dann 3 Jahre, unabhängig davon, ob du 18, 20 oder 25 Jahre alt bist. Wenn du also beispielsweise mit 18 Jahren deinen Führerausweis auf Probe erhältst, ist deine Probezeit mit 21 Jahren vorbei, vorausgesetzt, es gab keine Verlängerungen aufgrund von Verstössen.

Was darf man nach der Probezeit Führerschein?

Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit und Erhalt des definitiven Führerausweises entfallen die besonderen Neulenker-Regeln. Das bedeutet, die Null-Promille-Regel gilt nicht mehr (obwohl ich dir immer zu nüchternem Fahren rate!) und es gibt keine weitere Verlängerung der Probezeit bei einem Ausweisentzug. Du bist dann ein vollwertiger, erfahrener Lenker. Trotzdem bleibt die Verantwortung im Strassenverkehr bestehen, und ich empfehle dir, stets umsichtig und vorausschauend zu fahren. Lies auch meinen Artikel zum Weg zum Führerausweis in St.Gallen.

Gibt es spezielle Regeln für die Probezeit ab 17 oder über 25?

Nein, die Regeln der Probezeit sind in der Schweiz für alle Neulenker gleich, unabhängig davon, ob du den Lernfahrausweis mit 17 Jahren oder später erworben hast. Die Dauer von 3 Jahren und die Konsequenzen bei Verstössen sind für alle identisch. Es gibt keine Sonderregelungen für Fahranfänger, die über 25 Jahre alt sind. Jeder, der zum ersten Mal einen Führerausweis der Kategorie A oder B erwirbt, durchläuft die dreijährige Probezeit. Auch hier gilt: Sicherheit geht vor, egal in welchem Alter du den Ausweis machst.

Quellen & weiterführende Informationen: Google Unternehmensprofil · IHK

R

rafuna

Dein Fahrlehrer für Auto & Motorrad in St.Gallen und Umgebung. Mobil ist das Ziel.

Bereit für die Praxis?

Buche jetzt deine Probelektion in St.Gallen.

Probelektion buchen