Prüfungszeitpunkt: Wann du bereit bist für den Führerausweis
Der optimale Prüfungszeitpunkt entscheidet über Erfolg und Kosten. Ich zeige dir, wie du deine Bereitschaft einschätzt und wann …
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Herzlichen Glückwunsch, wenn du deine praktische Führerprüfung bestanden hast und nun die Zeit nach der Führerprüfung beginnt! Das ist ein grosser Meilenstein auf deinem Weg zur vollen Unabhängigkeit im Strassenverkehr. Doch was passiert eigentlich genau, nachdem der Verkehrsexperte dir die gute Nachricht überbringt?
Wenn du die praktische Führerprüfung erfolgreich absolviert hast, ist die Freude riesig – und das ist auch gut so! Der Verkehrsexperte gratuliert dir und händigt dir direkt vor Ort einen provisorischen Führerausweis aus. Dieser Ausweis berechtigt dich ab diesem Moment, selbstständig ein Fahrzeug der entsprechenden Kategorie (meistens Auto, Kategorie B) zu führen, ohne eine Begleitperson.
Es ist wichtig zu wissen, dass dieser provisorische Ausweis noch nicht der definitive Führerausweis ist. Er markiert den Übergang vom Lernfahrer zum Neulenker und ist der Startpunkt für die sogenannte 2-Phasen-Ausbildung. Du bist jetzt mobil, aber noch nicht am Ziel deiner Ausbildung.
Dein provisorischer Führerausweis ist ab dem Ausstellungsdatum für drei Jahre gültig. In dieser Zeit befindest du dich in einer Probezeit, die bestimmte Bedingungen mit sich bringt. Die wichtigste Neuerung: Du darfst jetzt alleine fahren und musst keine L-Tafel mehr am Fahrzeug anbringen. Die Freiheit ist da, aber auch die Verantwortung.
Eine zentrale Beschränkung in der Probezeit betrifft den Alkohol am Steuer. Für Neulenker gilt eine strengere Promillegrenze von 0,1 Promille (Blutalkoholkonzentration) statt der üblichen 0,5 Promille. Das bedeutet praktisch: Finger weg vom Alkohol, wenn du fährst. Ein Verstoss gegen diese Regel führt zu einer Verlängerung der Probezeit um ein Jahr und kann weitere Massnahmen nach sich ziehen. Lies dazu auch unseren Artikel über die Promillegrenze für Neulenker in der Schweiz.
Hier eine kurze Übersicht der wichtigsten Unterschiede zwischen Lernfahrausweis und provisorischem Führerausweis:
| Merkmal | Lernfahrausweis | Provisorischer Führerausweis |
|---|---|---|
| Gültigkeit | 2 Jahre (Auto) / 4 Monate (Motorrad) | 3 Jahre |
| Fahren ohne Begleitung | Nein (ausser Motorrad/Roller) | Ja |
| L-Tafel | Pflicht | Nicht mehr nötig |
| Alkoholgrenze | 0,1 Promille (wenn alleine mit Roller/Motorrad) | 0,1 Promille |
| 2-Phasen-Ausbildung | Nicht relevant | Obligatorisch |
| Fahren im Ausland | In der Regel nicht erlaubt | Erlaubt (Internationaler Führerausweis empfohlen) |
Die Zeit nach der Führerprüfung ist nicht nur zum freien Fahren da, sondern auch für die obligatorische 2-Phasen-Ausbildung. Diese Weiterbildung ist seit 2005 in der Schweiz Pflicht für alle Neulenker der Kategorie B (Auto) und A (Motorrad). Sie soll die Verkehrssicherheit erhöhen und dich auf die Herausforderungen im Strassenverkehr besser vorbereiten. Die Ausbildung besteht aus zwei Kurstagen, den sogenannten WAB-Kursen (Weiterbildungskurs).
Beide WAB-Kurse müssen innerhalb der dreijährigen Probezeit absolviert werden. Wenn du diese Kurse nicht rechtzeitig besuchst, wird dein provisorischer Führerausweis nicht in einen definitiven umgewandelt. Das Strassenverkehrsamt setzt dir dann eine letzte Frist. Verpasst du auch diese, erlischt die Fahrberechtigung, und du müsstest den ganzen Prozess von Neuem beginnen. Das wäre sehr ärgerlich und muss nicht sein.
Die 2-Phasen-Ausbildung konzentriert sich auf die Vertiefung der Fahrsicherheit, das Erkennen von Gefahrensituationen und das umweltbewusste Fahren. Es geht darum, deine Fahrkompetenzen zu festigen und dich zu einem verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmer zu machen. Mehr Details zur gesamten Ausbildung findest du in meinem Artikel Die 2-Phasen-Ausbildung: Dein Weg zum sicheren Führerausweis.
Nach der Führerprüfung ist die Zeit gekommen, um selbstständig Fahrpraxis zu sammeln. Nutze die ersten Monate, um dich an verschiedene Verkehrssituationen, Strassenverhältnisse und Tageszeiten zu gewöhnen. Fahre nicht nur die bekannten Strecken in St.Gallen, sondern wage dich auch auf Autobahnen, in unbekannte Städte oder bei schlechterem Wetter. Je mehr Erfahrung du sammelst, desto sicherer wirst du.
Ich empfehle dir, auch nach der Prüfung immer wieder kritisch zu hinterfragen, wie du fährst. Bin ich vorausschauend genug? Halte ich genügend Abstand? Wie reagiere ich in unerwarteten Situationen? Wenn du merkst, dass du bei bestimmten Manövern unsicher bist – zum Beispiel beim Parkieren oder beim Fahren auf der Autobahn – scheue dich nicht, eine Auffrischungsfahrt bei mir zu buchen. Ein Fahrlehrer kann dir auch nach der Prüfung wertvolle Tipps geben und dir helfen, deine Fähigkeiten zu perfektionieren. Deine Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer stehen immer an erster Stelle.
Ein Führerausweisentzug während der Probezeit hat weitreichende Konsequenzen. Wenn dir der provisorische Führerausweis wegen einer Verkehrsregelverletzung entzogen wird, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einem zweiten Entzug innerhalb der Probezeit wird der provisorische Führerausweis annulliert. Das bedeutet, du verlierst deine Fahrberechtigung komplett und musst den gesamten Weg zum Führerausweis von Neuem beginnen – inklusive Nothelferkurs, Theorieprüfung und Fahrstunden. Eine erneute Anmeldung für den Lernfahrausweis ist frühestens ein Jahr nach der Annullierung möglich.
Diese strenge Regelung soll Neulenker dazu anhalten, besonders vorsichtig und verantwortungsvoll zu fahren. Es geht nicht nur darum, die Prüfung zu bestehen, sondern auch darum, sich als sicherer und rücksichtsvoller Verkehrsteilnehmer zu etablieren. Deshalb ist es so wichtig, die Regeln zu kennen und einzuhalten – besonders die Promillegrenze und die Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Nachdem du die dreijährige Probezeit erfolgreich absolviert und die zwei WAB-Kurse besucht hast, erhältst du den definitiven Führerausweis. Dieser Ausweis ist unbeschränkt gültig – sofern du keine weiteren schwerwiegenden Verkehrsregelverletzungen begehst. Du musst ihn nicht mehr verlängern lassen, ausser bei Ablauf oder Verlust. Alle Informationen rund um den Erhalt des Ausweises nach Abschluss der Ausbildung findest du auch in unserem ausführlichen Guide Führerausweis erhalten: Dein Guide zum Ausweis in St.Gallen.
Der definitive Führerausweis ist das Ergebnis deiner Anstrengungen und deiner verantwortungsvollen Fahrweise. Er ist ein Zeichen dafür, dass du die notwendigen Fähigkeiten und die richtige Einstellung für eine sichere Teilnahme am Strassenverkehr erworben hast. Damit hast du nicht nur die Freiheit, zu fahren, sondern auch die Verantwortung, diese Freiheit sicher und rücksichtsvoll zu nutzen. Ich bin stolz auf jeden meiner Fahrschüler, der diesen Weg erfolgreich meistert.
Ja, den provisorischen Führerausweis musst du beim Fahren immer bei dir haben. Er dient als Nachweis deiner Fahrberechtigung. Wenn du ihn nicht dabeihast, kann dies bei einer Kontrolle zu einer Busse führen. Bewahre ihn am besten in deinem Portemonnaie oder an einem sicheren Ort im Fahrzeug auf.
Grundsätzlich ja, der provisorische Führerausweis ist in den meisten Ländern, die das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr unterzeichnet haben, gültig. Ich empfehle dir aber dringend, zusätzlich einen internationalen Führerausweis zu beantragen. Dieser ist eine Übersetzung deines nationalen Ausweises und wird in vielen Ländern verlangt oder erleichtert die Kommunikation bei Kontrollen. Diesen erhältst du beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt St.Gallen.
Wenn du die WAB-Kurse nicht innerhalb der dreijährigen Probezeit absolvierst, erhältst du vom Strassenverkehrsamt eine letzte Frist. Verpasst du auch diese, wird dein provisorischer Führerausweis annulliert. Das bedeutet, du verlierst deine Fahrberechtigung und musst den gesamten Prozess für den Erwerb des Führerausweises von vorne beginnen.
Nein, die 2-Phasen-Ausbildung ist für alle Neulenker der Kategorien B und A obligatorisch, die ihren Lernfahrausweis ab dem 1. Dezember 2005 erhalten haben. Es gibt keine Ausnahmen von dieser Pflicht. Die Kurse sind ein fester Bestandteil des Weges zum definitiven Führerausweis in der Schweiz, wie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bestätigt.
Der definitive Führerausweis wird dir ausgestellt, nachdem du die dreijährige Probezeit erfolgreich absolviert und beide obligatorischen WAB-Kurse besucht hast. Du musst in der Regel nichts weiter unternehmen; das Strassenverkehrsamt sendet ihn dir automatisch zu, sobald alle Bedingungen erfüllt sind.