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Kategorie A35: Deine Leistungsbeschränkung für Motorräder einfach erklärt

Kategorie A35: Deine Leistungsbeschränkung für Motorräder einfach erklärt

Die Kategorie A35 ist für viele der erste Schritt in die Welt der leistungsstärkeren Motorräder. Sie erlaubt dir, Töffs mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (48 PS) zu fahren. Ich erlebe in meiner Fahrschule in St.Gallen oft, dass Neulenker unsicher sind, wann genau diese Beschränkung gilt und wie der Weg zum unbeschränkten Führerausweis aussieht. Keine Sorge, ich zeige dir, wie es funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kategorie A35 ist für Motorräder bis 35 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von maximal 0,20 kW/kg.
  • Sie ist in der Schweiz die gängige Einstiegskategorie für Lenker ab 18 Jahren ohne Vorbesitz der Kategorie A1.
  • Nach zwei Jahren unfallfreier Fahrpraxis kannst du die praktische Prüfung für die unbeschränkte Kategorie A ablegen.

Was ist die Kategorie A35 und für wen ist sie gedacht?

Die Kategorie A35, oft auch als „A beschränkt“ bezeichnet, ist eine spezielle Führerausweiskategorie in der Schweiz. Sie berechtigt dich zum Führen von Motorrädern ohne Seitenwagen, deren Motorleistung nicht mehr als 35 kW (48 PS) beträgt und deren Verhältnis von Motorleistung zu Leergewicht maximal 0,20 kW/kg aufweist. Ausgenommen sind dabei Motorräder der Unterkategorie A1 (bis 125 cm³ und 11 kW). Diese Kategorie richtet sich an alle, die den Motorradführerausweis erwerben möchten, aber noch nicht die Voraussetzungen für die unbeschränkte Kategorie A erfüllen – meist aufgrund des Alters oder mangelnder Fahrpraxis. Sie ist der ideale Startpunkt, um sich mit leistungsstärkeren Motorrädern vertraut zu machen, ohne gleich mit der vollen Power beginnen zu müssen. Für viele Fahrschüler in St.Gallen ist dies der logische nächste Schritt nach dem Nothelferkurs und der Theorieprüfung.

Wie läuft der Erwerb des Führerausweises der Kategorie A35 ab?

Der Weg zur Kategorie A35 ist klar strukturiert und beginnt, wie bei allen Motorradkategorien, mit dem Nothelferkurs und der Theorieprüfung. Hast du diese Hürden genommen, beantragst du den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt St.Gallen. Mit diesem Ausweis darfst du sofort Lernfahrten ohne Begleitperson unternehmen. Du musst jedoch innerhalb von vier Monaten den obligatorischen Motorrad-Grundkurs absolvieren. Dieser Kurs, der bei mir in der Fahrschule Rafuna 3 × 4 Stunden dauert und ab CHF 540.– kostet, vermittelt dir die grundlegenden Fahrtechniken und die nötige Sicherheit. Nach erfolgreichem Abschluss des Grundkurses wird die Gültigkeit deines Lernfahrausweises um weitere zwölf Monate verlängert. Innerhalb dieser Zeit musst du die praktische Motorradprüfung bestehen. Wenn du bereits einen Führerausweis der Kategorie A1 besitzt und die Prüfung für die A35 ablegst, verkürzt sich die Gültigkeit des Lernfahrausweises nicht auf vier Monate, da du ja bereits über Fahrpraxis verfügst.

Tipp aus der Praxis: Viele unterschätzen die Bedeutung des Motorrad-Grundkurses. Er ist nicht nur Pflicht, sondern die Basis für deine Sicherheit. Ich sehe immer wieder, wie Fahrschüler, die den Kurs ernst nehmen, später viel entspannter und souveräner auf dem Töff unterwegs sind – das spart nicht nur Nerven, sondern oft auch Fahrstunden. Nimm dir die Zeit, die Übungen zu verinnerlichen.

Welche Motorräder darfst du mit der Kategorie A35 fahren?

Mit der Kategorie A35 bist du berechtigt, eine breite Palette von Motorrädern zu fahren, solange sie die Leistungsbeschränkung von 35 kW und das Leistungsgewicht von 0,20 kW/kg einhalten. Das bedeutet, du kannst viele gängige Modelle von Naked Bikes, Sporttourern oder Cruisern fahren, die entsprechend gedrosselt sind oder von Haus aus diese Leistungsgrenze nicht überschreiten. Wichtig ist, dass du beim Kauf oder der Miete eines Motorrades immer die Fahrzeugpapiere prüfst, um sicherzustellen, dass es der Kategorie A35 entspricht. Es gibt viele attraktive Modelle auf dem Markt, die perfekt für den Einstieg in diese Kategorie geeignet sind. Auch wenn es eine Beschränkung ist, die Auswahl ist gross und bietet für jeden Geschmack etwas Passendes. Lies auch meinen Guide zum Motorrad für Anfänger, um mehr über geeignete Modelle zu erfahren.

Der Weg von A35 zur unbeschränkten Kategorie A

Nachdem du die praktische Prüfung für die Kategorie A35 erfolgreich bestanden hast, beginnt eine zweijährige Probezeit. In dieser Zeit sammelst du wertvolle Fahrpraxis und lernst, dein Motorrad in verschiedenen Situationen sicher zu beherrschen. Voraussetzung für den Aufstieg zur unbeschränkten Kategorie A ist, dass du in diesen zwei Jahren keine schwerwiegenden Verkehrsverstösse begangen hast, die zu einem Entzug des Führerausweises geführt hätten. Nach Ablauf dieser zwei Jahre kannst du dich direkt für die praktische Prüfung der unbeschränkten Kategorie A anmelden. Es ist keine erneute Theorieprüfung oder ein weiterer Grundkurs erforderlich. Diese Prüfung dient dazu, deine fortgeschrittenen Fahrkünste und dein sicheres Verhalten im Strassenverkehr mit einem leistungsstärkeren Motorrad zu überprüfen. Viele meiner Fahrschüler entscheiden sich für zusätzliche Fahrstunden, um sich optimal auf diese Prüfung vorzubereiten, da die Anforderungen an die Fahrzeugbeherrschung und die Geschwindigkeit höher sind. Mehr Informationen zum Aufstieg findest du auch unter Kategorie A mit 18 Jahren in der Schweiz.

Unterschiede zu A1 und A unbeschränkt: Eine Tabelle

Um dir einen besseren Überblick über die verschiedenen Motorradkategorien in der Schweiz zu geben, habe ich eine Vergleichstabelle erstellt. Diese zeigt dir die wichtigsten Merkmale und Voraussetzungen für die Kategorien A1, A35 und A unbeschränkt auf. Stand 5. August 2026.

Kategorie Motorleistung Hubraum Mindestalter Voraussetzungen Gültigkeit Lernfahrausweis
A1 Max. 11 kW Max. 125 cm³ Ab 16 J. (bis 125 cm³) / Ab 15 J. (bis 50 cm³) Nothelferkurs, Theorieprüfung 4 Monate (verlängert nach Grundkurs)
A35 Max. 35 kW Unbeschränkt Ab 18 J. Nothelferkurs, Theorieprüfung 4 Monate (verlängert nach Grundkurs)
A (unbeschränkt) Über 35 kW Unbeschränkt Ab 20 J. (Direkteinstieg) / Ab 20 J. (nach 2 J. A35) Nothelferkurs, Theorieprüfung (Direkteinstieg), 2 J. Fahrpraxis A35 4 Monate (Direkteinstieg) / Entfällt (nach A35)
Wichtig zu wissen: Die Kategorie A35 entspricht der europäischen Kategorie A2. Das heisst, wenn du in der Schweiz den Führerausweis der Kategorie A35 erwirbst, ist er in den meisten EU-Ländern als A2 anerkannt. Das ist praktisch, falls du mal eine Motorradtour im Ausland planst. Informiere dich aber immer über die lokalen Bestimmungen, bevor du losfährst.

Häufige Fragen zur Kategorie A35

Was ist die Kategorie A35?

Die Kategorie A35 ist eine Motorradführerausweiskategorie in der Schweiz, die dich zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (48 PS) berechtigt. Zusätzlich darf das Verhältnis von Motorleistung zu Leergewicht nicht mehr als 0,20 kW/kg betragen. Sie dient als Einstieg für Lenker, die noch nicht die Voraussetzungen für die unbeschränkte Kategorie A erfüllen.

Was bedeutet A35 kW?

A35 kW ist die Kurzbezeichnung für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW. Es bedeutet, dass du ein Motorrad ohne Seitenwagen fahren darfst, dessen Motorleistung höchstens 35 Kilowatt (entspricht 48 PS) beträgt. Auch das Leistungsgewicht ist auf maximal 0,20 kW pro Kilogramm begrenzt. Diese Regelung soll einen sicheren Einstieg in die Welt der Motorräder mit mittlerer Leistung ermöglichen.

Was ist der Unterschied zwischen Kategorie A1, A35 und A unbeschränkt?

Der Hauptunterschied liegt in der erlaubten Motorleistung und dem Mindestalter. Die Kategorie A1 ist für Motorräder bis 11 kW und 125 cm³ ab 16 Jahren. Die Kategorie A35 erlaubt Motorräder bis 35 kW ab 18 Jahren. Die unbeschränkte Kategorie A ist für Motorräder über 35 kW und kann entweder als Direkteinstieg ab 20 Jahren (mit vier Monaten Lernfahrausweis) oder nach zwei Jahren Fahrpraxis mit der Kategorie A35 und einer weiteren praktischen Prüfung erworben werden.

Kann ich mit Kategorie A35 auch im Ausland fahren?

Ja, in den meisten Ländern der Europäischen Union wird die Schweizer Kategorie A35 der europäischen Kategorie A2 gleichgestellt. Das bedeutet, dein Schweizer Führerausweis der Kategorie A35 ist in diesen Ländern gültig für Motorräder bis 35 kW. Es ist jedoch ratsam, sich vor einer Reise ins Ausland über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren, da es immer Ausnahmen oder zusätzliche Anforderungen geben kann.

Muss ich den Nothelferkurs für die Kategorie A35 noch einmal machen, wenn ich schon den Autoführerausweis habe?

Nein, wenn du bereits einen Führerausweis für die Kategorie B (Auto) besitzt, hast du den Nothelferkurs in der Regel schon absolviert. Der Nothelferausweis ist sechs Jahre gültig. Solange dein Nothelferausweis noch gültig ist, musst du ihn für den Erwerb der Kategorie A35 nicht noch einmal machen. Du kannst direkt mit der Theorieprüfung und dem Antrag für den Lernfahrausweis starten.

Quellen & weiterführende Informationen: Google Unternehmensprofil · IHK

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