Lernfahrausweis beantragen: Dein Weg zum Führerausweis in St.Gallen
Den Lernfahrausweis beantragen ist der erste Schritt zur Freiheit auf der Strasse. Ich erkläre dir den Ablauf, alle …
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Der Führerausweis auf Probe ist in der Schweiz der erste Schritt zu deiner uneingeschränkten Mobilität. Du erhältst ihn, nachdem du die praktische Fahrprüfung bestanden hast – egal, ob für Auto, Motorrad oder Roller. Diese Probezeit dauert drei Jahre und ist dazu da, dass du dich als Neulenker sicher im Strassenverkehr etablierst. Ich zeige dir, worauf es ankommt.
Der Führerausweis auf Probe, oft auch als «befristeter Führerausweis» bezeichnet, ist dein erster Fahrausweis nach bestandener praktischer Prüfung. Er ist das Pendant zum deutschen «Führerschein auf Probe» und wurde 2005 in der Schweiz eingeführt. Sein Zweck ist klar: Neulenker sollen in den ersten drei Jahren nach der Prüfung ihre Fahrpraxis festigen und sich an die Verantwortung im Strassenverkehr gewöhnen. In dieser Zeit gelten für dich ein paar spezifische Regeln, die ich dir gleich detailliert erkläre. Es ist eine Phase des Lernens und der Anpassung, in der du dich als sicherer Verkehrsteilnehmer beweisen kannst.
Die Probezeit soll Neulenkern helfen, sich sicher im Verkehr zu bewegen.
Die Probezeit für deinen Führerausweis auf Probe beträgt in der Schweiz regulär drei Jahre. Dieses Datum ist auf deinem Ausweis unter Punkt 4b vermerkt. Während dieser Zeit bist du verpflichtet, den sogenannten Weiterbildungskurs (WAB-Kurs) zu absolvieren. Dieser Kurs ist ein zentraler Bestandteil deiner Ausbildung und muss innerhalb des ersten Jahres nach Erhalt des Führerausweises auf Probe besucht werden. Es ist wichtig, diesen Termin nicht zu verpassen, da bei einer Kontrolle sonst eine Busse droht.
Die Frist von drei Jahren beginnt mit dem Datum der Erteilung deines befristeten Führerausweises. Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit, inklusive des WAB-Kurses und ohne schwerwiegende Widerhandlungen, wird dir der unbefristete Führerausweis ausgestellt. Dies geschieht in der Regel automatisch, sobald du die entsprechenden Bedingungen erfüllt hast. Du musst also nicht erneut eine Prüfung ablegen, um den definitiven Ausweis zu erhalten, sondern lediglich die Anforderungen der Probezeit erfüllen.
Der Weiterbildungskurs, kurz WAB-Kurs, ist ein obligatorischer Kurstag, den du während deiner Probezeit besuchen musst. Er dauert 7 Stunden und wird von anerkannten Kurszentren angeboten. Es ist kein Prüfungskurs, sondern ein Praxistraining, das darauf abzielt, deine Fahrkompetenzen zu vertiefen und dich für Gefahren im Strassenverkehr zu sensibilisieren. Themen sind zum Beispiel das Erkennen von Gefahren, das richtige Bremsen in Notsituationen oder das umweltfreundliche Fahren. Die Kosten für den WAB-Kurs liegen typischerweise bei CHF 300 bis CHF 400. Es gibt keine Prüfung im herkömmlichen Sinne, deine Teilnahme am gesamten Kurstag reicht aus, um die Anforderung zu erfüllen.
Ich empfehle meinen Fahrschülern immer, den WAB-Kurs nicht auf die lange Bank zu schieben. Je früher du ihn machst, desto besser kannst du die gelernten Inhalte in deiner täglichen Fahrpraxis umsetzen. Ausserdem vermeidest du unnötigen Stress kurz vor Ablauf der Frist. Eine Liste der anerkannten Kursanbieter findest du auf der Website der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa.ch) oder direkt beim Strassenverkehrsamt St.Gallen (sg.ch).
Während der Probezeit gelten verschärfte Regeln für Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dies ist ein wichtiger Punkt, den du ernst nehmen musst. Eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung, die zu einem Entzug des Führerausweises führt, hat weitreichende Konsequenzen. Stell dir vor, du wirst mit deinem Führerausweis auf Probe geblitzt, weil du massiv zu schnell warst, oder du verursachst einen Unfall aufgrund von Unaufmerksamkeit. Solche Verstösse können dazu führen, dass sich deine Probezeit um ein Jahr verlängert.
Das heisst, anstatt nach drei Jahren den definitiven Ausweis zu erhalten, musst du vier Jahre warten. Bei einer zweiten mittelschweren oder schweren Widerhandlung, die einen Entzug des Ausweises nach sich zieht, verfällt der Führerausweis auf Probe komplett. Du musst dann eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr abwarten und danach die gesamte Ausbildung, inklusive Nothelferkurs, Theorieprüfung und praktischer Prüfung, von Neuem beginnen. Das ist eine harte Konsequenz, die ich keinem meiner Fahrschüler wünsche. Deshalb ist es so wichtig, die Regeln zu kennen und sich daran zu halten.
Auch Motorradfahrer erhalten nach der Prüfung einen Führerausweis auf Probe.
Der Weg zum definitiven Führerausweis ist ein klar strukturierter Prozess, der in St.Gallen genau wie im Rest der Schweiz abläuft. Zuerst absolvierst du den Nothelferkurs, danach die Theorieprüfung. Mit dem bestandenen Theorie-Test kannst du den Lernfahrausweis beantragen. Anschliessend besuchst du den Verkehrskundeunterricht (VKU) und nimmst Fahrstunden bei mir, der Fahrschule Rafuna. Wenn du dich sicher fühlst und ich dir grünes Licht gebe, meldest du dich zur praktischen Autoprüfung in St.Gallen an. Nach bestandener Prüfung erhältst du den Führerausweis auf Probe.
Die Probezeit dauert, wie gesagt, drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit musst du den obligatorischen WAB-Kurs besuchen. Wenn du diese Anforderungen erfüllst und keine schwerwiegenden Widerhandlungen begehst, wird dir nach Ablauf der drei Jahre der unbefristete Führerausweis zugestellt. Dieser ganze Weg zum Führerausweis ist spannend und lehrreich. Ich begleite dich gerne dabei und sorge dafür, dass du nicht nur die Prüfungen bestehst, sondern auch zu einem sicheren und verantwortungsvollen Fahrer wirst, egal ob du dich für Automatik oder Handschaltung entscheidest oder den Motorrad-Grundkurs absolvierst. Für die Theorieprüfung in St.Gallen gebe ich dir ebenfalls gerne Tipps.
Der Führerausweis auf Probe ist der erste offizielle Fahrausweis, den du nach bestandener praktischer Fahrprüfung in der Schweiz erhältst. Er ist für Neulenker der Kategorien A (Motorrad) und B (Auto) obligatorisch und dient dazu, dir in einer kontrollierten Phase weitere Fahrpraxis zu ermöglichen. Während dieser Probezeit, die drei Jahre dauert, gelten bestimmte Auflagen, wie die Pflicht zum Besuch eines Weiterbildungskurses (WAB-Kurs) und verschärfte Regeln bei Verkehrsverstössen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und dich zu einem erfahrenen Fahrer zu entwickeln.
Nein, nach dem erfolgreichen Abschluss des obligatorischen WAB-Kurses musst du in der Regel nichts weiter unternehmen, um deinen definitiven Führerausweis zu erhalten. Deine Teilnahme am gesamten Kurstag ist ausreichend, eine zusätzliche Prüfung gibt es nicht. Wichtig ist lediglich, dass du den Kurs innerhalb des ersten Jahres deiner Probezeit absolvierst. Wenn du die dreijährige Probezeit ohne schwerwiegende Widerhandlungen bestehst und den WAB-Kurs besucht hast, wird dir der unbefristete Führerausweis automatisch zugestellt. Du kannst den Ablauf auf der offiziellen Seite des ASTRA (astra.admin.ch) nachlesen.
Du verlierst den Führerausweis auf Probe, wenn du während der dreijährigen Probezeit zwei mittelschwere oder schwere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begehst, die zu einem Ausweisentzug führen. Bereits bei der ersten solchen Widerhandlung verlängert sich deine Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung verfällt der Führerausweis auf Probe komplett. Das bedeutet, du musst eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr abwarten und danach die gesamte Fahrausbildung inklusive Nothelferkurs und Prüfungen von Neuem beginnen. Auch ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) gilt während der Probezeit.
Ja, der Schweizer Führerausweis auf Probe ist grundsätzlich auch im Ausland gültig. Er wird international als vollwertiger Führerausweis anerkannt, solange er gültig ist. Du kannst damit in den meisten Ländern fahren, die das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr ratifiziert haben. Es ist jedoch immer ratsam, sich vor einer Auslandsreise über die spezifischen Verkehrsregeln und Anerkennungsbestimmungen des jeweiligen Reiselandes zu informieren. Manche Länder verlangen zusätzlich einen internationalen Führerausweis, der als Übersetzung deines nationalen Ausweises dient. Diesen kannst du beim Strassenverkehrsamt oder beim TCS beantragen.
Wenn dein Führerausweis auf Probe abgelaufen ist und du alle Bedingungen erfüllt hast (d.h. den WAB-Kurs besucht und keine schwerwiegenden Widerhandlungen begangen), wird dir vom Strassenverkehrsamt automatisch der unbefristete Führerausweis zugestellt. Du musst in diesem Fall nichts weiter tun. Solltest du den WAB-Kurs nicht rechtzeitig absolviert haben, obwohl die Frist abgelaufen ist, kann dies zu einer Busse führen und die Umwandlung in den definitiven Ausweis verzögern. In solchen Fällen solltest du dich umgehend mit dem Strassenverkehrsamt in Verbindung setzen, um die weiteren Schritte zu klären. Es ist wichtig, die Fristen im Blick zu behalten.