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Dein Prüfungsfahrzeug: So bereitest du dich in St.Gallen vor

Dein Prüfungsfahrzeug: So bereitest du dich in St.Gallen vor

Welches Prüfungsfahrzeug darfst du für die praktische Fahrprüfung in der Schweiz nutzen? Diese Frage beschäftigt viele meiner Fahrschüler hier in St.Gallen. Es gibt klare Regeln, die dein Auto oder Motorrad erfüllen muss, damit du überhaupt zur Prüfung zugelassen wirst. Ich erkläre dir, worauf es ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Prüfungsfahrzeug muss die gesetzlichen Anforderungen der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) erfüllen.
  • Für die Kategorie B nutzt du in der Regel das Fahrschulauto – es muss über Doppelpedale und einen Innenspiegel für den Experten verfügen.
  • Für Motorrad-Kategorien gibt es spezifische Anforderungen an Hubraum und Leistung, die vom Fahrlehrerfahrzeug abweichen können.

Welche Anforderungen gibt es an ein Prüfungsfahrzeug in der Schweiz?

Die Anforderungen an ein Prüfungsfahrzeug sind in der Schweiz klar geregelt, primär durch die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und die Weisungen des Strassenverkehrsamtes. Grundsätzlich muss das Fahrzeug verkehrstauglich sein, alle vorgeschriebenen Ausstattungen besitzen und den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugkategorie entsprechen. Das stellt sicher, dass die Prüfung unter sicheren und standardisierten Bedingungen abläuft und der Experte eine korrekte Beurteilung vornehmen kann. Für dich bedeutet das: Keine Experimente, sondern Vertrauen auf das bewährte Fahrschulauto oder ein entsprechend vorbereitetes Privatfahrzeug, falls du darauf bestehst.

Tipp aus der Praxis: Die meisten meiner Fahrschüler treten mit meinem Fahrschulauto zur Prüfung an. Das hat den grossen Vorteil, dass du das Fahrzeug gewohnt bist und dich nicht an ein fremdes Auto anpassen musst. Ausserdem weiss ich genau, dass es alle Anforderungen erfüllt. Das nimmt dir unnötigen Stress vor der Prüfung.

Das Prüfungsfahrzeug für die Kategorie B (Auto)

Für die praktische Führerprüfung der Kategorie B (Personenwagen) sind die Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug klar definiert. Das Auto muss ein vierrädriges Motorfahrzeug sein, das für den Personentransport gebaut ist und höchstens acht Sitzplätze ausser dem Fahrersitz aufweist. Das Gesamtgewicht darf 3’500 kg nicht überschreiten. Entscheidend ist aber vor allem die Ausstattung des Fahrzeugs, die dem Experten eine sichere und umfassende Beurteilung ermöglicht.

Spezifische Ausstattungen für dein Prüfungsfahrzeug Klasse B

Dein Prüfungsfahrzeug Klasse B muss zwingend über folgende Ausstattungen verfügen, wenn du es für die praktische Prüfung nutzen möchtest:

  • Doppelpedale: Das Fahrzeug muss mit zusätzlichen Pedalen für Kupplung (falls Handschaltung), Bremse und Gas für den Fahrlehrer oder Prüfungsexperten ausgestattet sein. Diese ermöglichen es dem Experten, im Notfall einzugreifen.
  • Zusätzlicher Innenspiegel: Ein zweiter Innenspiegel ist Pflicht, damit der Prüfungsexperte den rückwärtigen Verkehr und dein Fahrverhalten über den Spiegel beobachten kann.
  • Zusätzlicher Aussenspiegel (optional, aber empfohlen): Obwohl nicht zwingend vorgeschrieben, ist ein zusätzlicher Aussenspiegel auf der Beifahrerseite für den Experten sehr hilfreich und wird von vielen Strassenverkehrsämtern gerne gesehen.
  • Handbremse: Die Handbremse muss vom Beifahrersitz aus bedienbar sein, falls ein Notfall-Eingriff nötig ist.
  • Sitzplätze: Es muss ausreichend Platz für dich als Prüfling, den Prüfungsexperten und gegebenenfalls den Fahrlehrer geben.
  • Fahrzeugzustand: Das Fahrzeug muss technisch einwandfrei sein, alle Lichter und Reifen müssen den Vorschriften entsprechen und die Kontrollschilder müssen korrekt angebracht sein.

Diese Anforderungen stellen sicher, dass die Prüfung fair und sicher abläuft. Mein Fahrschulauto erfüllt all diese Kriterien selbstverständlich. Wenn du überlegst, ein privates Fahrzeug zu nutzen, musst du sicherstellen, dass es entsprechend umgerüstet ist. Das ist oft aufwendiger und teurer, als man denkt. Lies auch: Führerprüfung bestehen: Dein Guide für St.Gallen.

Prüfungsfahrzeuge für Motorrad-Kategorien (A1, A)

Auch für die Motorradprüfung gibt es spezifische Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug, die sich je nach Kategorie unterscheiden. Hier ist es besonders wichtig, dass das Motorrad die Mindestanforderungen an Hubraum und Leistung erfüllt, damit der Experte deine Fahrkompetenzen in der entsprechenden Leistungsklasse beurteilen kann. Ein zu schwaches oder zu starkes Motorrad ist nicht zulässig und führt zur Nichtzulassung zur Prüfung.

Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug Klasse A1

Für die Kategorie A1, die du ab 16 Jahren für Motorräder bis 125 cm³ und maximal 11 kW (15 PS) absolvieren kannst, muss das Prüfungsfahrzeug folgende Kriterien erfüllen:

  • Motorrad ohne Seitenwagen.
  • Hubraum mindestens 120 cm³ (bis max. 125 cm³).
  • Leistung mindestens 11 kW (bis max. 11 kW).
  • Leergewicht mindestens 110 kg.
  • Kann eine Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h erreichen.

Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug Klasse A (beschränkt und unbeschränkt)

Für die Kategorie A unbeschränkt, die du nach zwei Jahren Fahrpraxis mit der Kategorie A beschränkt ablegen kannst, sind die Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug entsprechend höher:

  • Motorrad ohne Seitenwagen.
  • Hubraum mindestens 595 cm³.
  • Leistung mindestens 40 kW (bei Direkteinstieg 35 kW bis 100 kW).
  • Leergewicht mindestens 180 kg.

Es ist entscheidend, dass du für die Prüfung ein Motorrad verwendest, das den genauen Vorgaben deiner angestrebten Kategorie entspricht. Ich berate dich gerne, welches Motorrad für deine Prüfung geeignet ist und stelle dir gegebenenfalls ein passendes Fahrzeug zur Verfügung. Weitere Infos zum Mindestalter findest du hier: Mindestalter Kategorien: Dein Guide zum Führerausweis.

Tipp aus der Praxis: Bei Motorradprüfungen ist es üblich, dass der Fahrlehrer oder eine Begleitperson mit einem separaten Motorrad oder Auto hinterherfährt, um den Prüfungsexperten zu transportieren und Anweisungen zu geben. Achte darauf, dass auch dieses Begleitfahrzeug den Vorschriften entspricht und der Experte gut mitfahren kann.

Was achtet der Prüfungsexperte bei der praktischen Prüfung?

Der Prüfungsexperte achtet während der praktischen Prüfung nicht nur auf deine Fahrkünste, sondern auch auf die Einhaltung der Verkehrsregeln, dein Verhalten im Verkehr und deine Fähigkeit, das Prüfungsfahrzeug sicher und effizient zu bedienen. Es geht darum, ob du das Fahrzeug souverän beherrschst, den Verkehr richtig einschätzt und stets vorausschauend handelst. Fehler sind menschlich, aber grobe Verstösse oder mangelnde Sicherheit führen zum Nichtbestehen. Dein Prüfungsfahrzeug spielt hierbei eine indirekte Rolle: Ein vertrautes und technisch einwandfreies Fahrzeug hilft dir, dich voll auf das Fahren zu konzentrieren. Lies auch: Dauer praktische Prüfung: So lange dauert deine Fahrprüfung in St.Gallen.

Die Rolle des Prüfungsfahrzeugs bei der Bewertung

Obwohl der Experte primär dich als Fahrer bewertet, kann das Prüfungsfahrzeug deine Leistung beeinflussen:

  • Vertrautheit mit dem Fahrzeug: Wenn du mit dem Prüfungsfahrzeug gut vertraut bist, kannst du dich besser auf den Verkehr konzentrieren und vermeidest Bedienungsfehler.
  • Sichtbarkeit und Sicherheit: Ein gut gewartetes Fahrzeug mit funktionierenden Lichtern und Bremsen trägt zur Sicherheit bei und vermittelt dem Experten einen guten Eindruck.
  • Manövrierfähigkeit: Für Manöver wie das Rückwärtsparkieren oder Wenden ist es von Vorteil, ein Fahrzeug zu haben, dessen Dimensionen du gut kennst.

Es ist also nicht nur wichtig, dass das Prüfungsfahrzeug die formalen Anforderungen erfüllt, sondern auch, dass du dich darin wohlfühlst und es intuitiv bedienen kannst. Deshalb empfehle ich immer, die Prüfung mit dem Fahrschulauto abzulegen.

Prüfungsfahrzeug Klasse BE (Anhänger) und weitere Spezialkategorien

Für das Fahren mit Anhängern (Kategorie BE) oder Spezialfahrzeuge wie der Klasse T (Traktoren) oder CE (schwere Lastwagenzüge) gibt es ebenfalls spezifische Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug bzw. die Fahrzeugkombination. Diese sind meist noch detaillierter und umfassen Dimensionen, Gewichte und Ausstattungen, die für die jeweilige Kategorie relevant sind. Für die Kategorie BE muss die Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 1’000 kg bestehen, der eine tatsächliche Gesamtmasse von mindestens 800 kg aufweist. Zudem muss der Anhänger eine Länge von mindestens 7,5 Meter haben und eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erreichen können. Diese komplexen Vorgaben stellen sicher, dass du auch für diese anspruchsvolleren Fahrzeugtypen umfassend geprüft wirst. Für weitere Informationen zu den Anhänger-Kategorien kannst du mich gerne kontaktieren oder dir die offizielle Webseite des ASTRA ansehen (Stand 12. Juli 2026).

Häufige Fragen zum Prüfungsfahrzeug

Welche Anforderungen gibt es an ein Prüfungsfahrzeug?

Ein Prüfungsfahrzeug muss in der Schweiz die Bestimmungen der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und die Weisungen des jeweiligen Strassenverkehrsamts erfüllen. Für die Kategorie B bedeutet das Doppelpedale, einen zusätzlichen Innenspiegel für den Prüfungsexperten und einen technisch einwandfreien Zustand. Für Motorrad-Kategorien sind spezifische Hubraum-, Leistungs- und Gewichtsangaben massgebend, die je nach Kategorie variieren. Details dazu findest du auf der Webseite des Strassenverkehrsamtes St.Gallen.

Auf was achtet der Prüfer bei der praktischen Prüfung?

Der Prüfungsexperte bewertet deine Fähigkeit, das Fahrzeug sicher und vorausschauend im Strassenverkehr zu führen. Er achtet auf die korrekte Anwendung der Verkehrsregeln, dein Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden, die Beherrschung des Prüfungsfahrzeugs (Manöver, Schalten, Bremsen) und deine Aufmerksamkeit. Ein ruhiges, flüssiges und sicheres Fahrverhalten ist entscheidend. Nervosität ist normal, aber Sicherheit hat immer Vorrang.

Welche Ausstattungen sind für Fahrschulfahrzeuge erforderlich?

Fahrschulfahrzeuge müssen über die gleichen speziellen Ausstattungen verfügen wie ein Prüfungsfahrzeug. Dazu gehören Doppelpedale für Bremse, Gas und Kupplung (bei Handschaltung), ein zusätzlicher Innenspiegel für den Fahrlehrer und die Möglichkeit, die Handbremse vom Beifahrersitz aus zu bedienen. Diese Ausstattungen sind für die Sicherheit während der Ausbildung und der Prüfung unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Fahrzeuge darf ich mit meinem Führerausweis fahren?

Welche Fahrzeuge du mit deinem Führerausweis fahren darfst, hängt von den darin eingetragenen Kategorien ab. Die Kategorie B erlaubt dir das Führen von Personenwagen bis 3’500 kg Gesamtgewicht und max. 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz). Mit A1 darfst du leichte Motorräder fahren, mit A unbeschränkt alle Motorräder. Für Anhänger oder spezielle Fahrzeuge wie Lastwagen oder Busse sind zusätzliche Kategorien (z.B. BE, C, D) erforderlich. Jede Kategorie hat klare Definitionen bezüglich Fahrzeugtyp, Gewicht und Leistung.

Darf ich mit meinem privaten Fahrzeug zur Prüfung antreten?

Ja, du darfst grundsätzlich mit deinem privaten Fahrzeug zur praktischen Prüfung antreten. Allerdings muss dieses Fahrzeug alle oben genannten Anforderungen an ein Prüfungsfahrzeug erfüllen (z.B. Doppelpedale, Zusatzspiegel). Zudem muss eine Person mit gültigem Fahrlehrerausweis dich begleiten. Viele meiner Fahrschüler entscheiden sich dennoch für das Fahrschulauto, da die Umrüstung eines Privatfahrzeugs aufwendig und teuer sein kann und du mit dem Fahrschulauto bereits vertraut bist. Lies auch: Prüfung mitbringen: Deine Checkliste für Theorie & Praxis in St.Gallen.

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