Kontrollfahrten

Kontrollfahrt

50 min Lektion

85.-

exkl. 100.- Administration

 

Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz 1 Jahr gültig. Nach Ablauf dieses Jahres ist der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr zugelassen. Dieser muss deshalb vor dieser Frist in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden, dazu ist eine Kontrollfahrt nötig.

Befreit von der Kontrollfahrt sind Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU/EFTA-Staat. Alle nicht aufgeführten Länder müssen eine Kontrollfahrt absolvieren.

Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt

Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:

  • eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • korrektes Einspuren
  • Kenntnisse über die Vortrittsregeln sowie die allgemeinen Verkehrsregeln
  • Verhalten im Verkehr
  • vorausschauende Fahrweise
  • Fahren nach Wegweisern
  • Fahren auf Autobahnen/Autostrassen

Wichtig!

Wer eine Kontrollfahrt machen musse, darf diese auch mit einem Auto mit Automatikgetriebe absolvieren. Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. Danach muss die Person, um ein Fahrzeug in der Schweiz lenken zu dürfen, die gesamte Ausbildung (Nothelferkurs, Theorieprüfung, VKU und wenn möglich Fahrstunden) durchlaufen.